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Personalrat

Teilzeit und Beurlaubung: So hilft der Personalrat

Ab sofort können wieder alle Teilzeit- und Beurlaubungsanträge zur Bearbeitung an die Regierung (Kultusministerium) über den Dienstweg eingereicht werden; insbesondere Anträge auf Altersteilzeit, Antragsteilzeit, familienpolitische Teilzeit, Teilzeit in der Elternzeit, Beurlaubung, Sonderurlaub und Wiederaufnahme des Dienstes in Vollzeit können eingereicht werden.

Die Abteilung Dienstrecht und Besoldung des BLLV hat hierfür viele hilfreiche Merkblätter erstellt, die BLLV-Mitglieder hier abrufen können. Dazu zählen Tabellen zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung, ausführliche Darstellungen der verschiedenen Möglichkeiten und das Zusammentreffen von Teilzeit und Ermäßigungsstunden.

Im Gegensatz zum letzten Januar 2020, als die Notmaßnahmen verkündet wurden, gehen wir dieses Jahr nicht von weiteren Verschlechterungen aus. Der BLLV wird sich weiterhin vehement dagegenstellen, unsere Lehrerinnen und Lehrer weiter und immer mehr zu belasten.

Möglichst frühzeitig an den BLLV und seine Personalräte wenden

Der Art. 75 Abs. 1 Satz 1 zählt die Maßnahmen auf, bei denen der Personalrat mitzubestimmen hat. Die Personalvertretung hat demnach in praktisch allen wichtigen Personalangelegenheiten der Beamten und Arbeitnehmer das Recht der Mitbestimmung. Die Beteiligung der Personalvertretung dient in erster Linie der Kontrolle der Einhaltung bestimmter Regelungen. Der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten kommt demnach die größte Bedeutung zu.

Unter Art. 75 fällt auch die Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub oder Widerruf einer genehmigten Teilzeitbeschäftigung (Nr. 12). Somit muss der Personalrat beteiligt werden, wenn die Regierung oder das Kultusministerium einen gestellten Antrag ablehnen möchte. Damit kann die Personalvertretung kontrollieren, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die persönlichen Begründungen berücksichtigt wurden.

Im letzten Schuljahr konnten hier einige der Notmaßnahmen abgemildert werden, so dass die Personalvertretung direkt zum Wohle der Beschäftigten agieren konnte. Deshalb immer der Hinweis, sich möglichst frühzeitig an den BLLV und seine Personalräte wenden! // Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV

Personalrat - #BLLVwählen

Bei beamtenrechtlichen oder sozialen Schwierigkeiten können sich Betroffene vertrauensvoll an den zuständigen Personalrat wenden. Es gibt kaum eine für die Beschäftigten wichtige Maßnahme oder Entscheidung, an der er nicht beteiligt wird.

Mehr erfahren: bllv.de/personalrat




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