Auch wenn der Ministerrat das „Bildungspaket“ verabschiedet hat, bleibt offen, wie es nach der Abschaffung der Studiengebühren konkret weiter geht. Unklar ist, ob die Kompensation der Studiengebühren durch 219 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt in den Jahren 2013 und 2014 dauerhaft gesichert ist. Außerdem ist offen, ob die Zweckbindung der Mittel für die Qualität der Lehrer erhalten bleibt und ob die Studierenden auch künftig bei der Vergabe mitentscheiden dürfen. Der BLLV hat deshalb unmittelbar nach der Einigung von CSU und FDP eine Petition an den Landtag gerichtet. Der hat als Gesetzgeber das letzte Wort über das Bildungspaket, das auch Investitionen in die frühkindliche Bildung und in einen „Meisterbonus“ vorsieht.
Landtag
Studiengebühren
Von: F. Fischer