Zeitnah wird im Bayerischen Landtag der Gesetzentwurf verhandelt, in dem geregelt wird, wie das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes auf den Beamtenbereich übertragen wird. Der Bayerische Beamtenbund, einer der Dachverbände des BLLV, hat diesen Gesetzentwurf im Rahmen einer frühzeitigen Information zugeleitet bekommen – inklusive der angepassten Besoldungs- und Entgelttabellen.
Gerd Nitschke, BLLV-Vizepräsident und Experte für Dienstrecht und Besoldung, begrüßt Umfang sowie Art und Weise der Umsetzung: „Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sind bundesweit mustergültig und werden wohl von keinem Bundesland in diesem Umfang umgesetzt werden. Die Spitzenstellung der bayerischen Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfänger/-innen wird damit weiter gefestigt.“
Die im Gesetzentwurf festgehaltenen Erhöhungen sollen sich rückwirkend zum 1.1.2019 auswirken und werden voraussichtlich mit den Juli-Bezügen ausgezahlt.
Wichtigste Eckpunkte:
- Erhöhung 3,2 % rückwirkend zum 01.01.2019
- Erhöhung 3,2 % zum 01.01.2020
- Erhöhung 1,4 % zum 01.01.2021
- Anwärter/innen erhalten ab 01.01.2019 50 € Erhöhung, ab 1.1.2020 100 € Erhöhung
- Streichung erste Stufe in allen Besoldungsgruppen -> Besserstellung zur Nachwuchsgewinnung
- Regelung zur Erhöhung des Erholungsurlaubs für Auszubildende und Praktikanten 1:1 in Beamtenbereich umgesetzt: Künftig 30 Tage Urlaubsanspruch für Anwärter
- Weihnachtsgeld bleibt unangetastet
>> Pressemitteilung des BBB
>> Besoldungstabelle 2019-2021
>> Entgelttabellen 2019-2021