Der Fall
Petra Falter ist seit 30 Jahren Lehrerin und seit 2017 auch Rektorin an den Grundschulen Donaustauf und Altenthann im Landkreis Regensburg. Sie weiß also aus eigener Anschauung, dass die Belastung von Grundschullehrerinnen „in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist“. Und das, obwohl ihre Kolleginnen und Kollegen im Vergleich zu Lehrkräften an Gymnasien und Realschulen bereits das höchste Stundenmaß und das geringste Einstiegsgehalt haben. Als zu Beginn dieses Schuljahres noch die Belastung durch das Arbeitszeitkonto dazukam, hat es ihr gereicht. „Das war“, sagt Falter, „der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat“.
Die Kollegin entschloss sich, ein Zeichen zu setzen. Sie wollte zeigen, dass die Grundschullehrkräfte nicht alle Maßnahmen gegen einen drohenden Lehrermangel an Grund-, Mittel- und Förderschulen widerspruchslos hinnehmen. Neben der Erhöhung des Mindestalters beim Antragsruhestand und einschneidenden Einschränkungen der Teilzeitmöglichkeiten stieß ihr wie vielen anderen vor allem die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos an den Grundschulen auf. Dagegen hat Falter nun einen Normenkontrollantrag eingereicht.
Die These
Es besteht der Verdacht, dass das Arbeitszeitkonto nur dazu dient, schnell und billig Personal für die chronisch unterbesetzten Mittelschulkollegien zu bekommen. Es ist jedoch unzulässig, die durch das Arbeitszeitkonto geschaffenen Lehrerstellen von der Grund- an die Mittelschule zu verschieben. Der BLLV unterstützt daher die Grundschul-Kollegin Petra Falter dabei, einen Normenkontrollantrag zu stellen. Das entsprechende Verfahren soll zu einer „Nichtigerklärung“ der Verordnung zur erneuten Einführung des verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) gegen den Freistaat Bayern führen. Darüber hinaus lehnt der BLLV auch die weiteren Maßnahmen ab, also die Aufstockung der Unterrichtsverpflichtung, ebenso wie die Anhebung der Mindeststundenzahl für Teilzeit, die Verschiebung des vorgezogenen Ruhestands auf das 65. Lebensjahr sowie die ersatzlose Streichung des Sabbatjahrs.
Die Argumentation
Seit dem Schuljahr 2020 / 2021 gilt das verpflichtende Arbeitszeitkonto an Grundschulen. Alle maximal 56 Jahre alten Lehrkräfte müssen für fünf Jahre eine Stunde pro Woche mehr arbeiten. Nach einer anschließenden Wartezeit von drei Jahren beginnt die fünfjährige Ausgleichsphase, in der eine Unterrichtsstunde weniger zu halten ist. Die durch das Arbeitszeitkonto gewonnenen Grundschullehrerinnen und -lehrer werden sodann an der Mittel- und Förderschule eingesetzt, obwohl sie nicht für den Einsatz in diesen Schulen ausgebildet sind.
Seit Jahren führt das Ministerium Berechnungen zum künftigen Lehrkräftebedarf durch und gibt auf dieser Basis Empfehlungen zum Lehramtsstudium. Betrachtet man die Gesamtzahl der Lehrkräfte und die Zahl der Neueinstellungen über einen längeren Zeitraum, so wird sichtbar, dass das Ministerium im Durchschnitt der letzten Jahre deutlich weniger Lehrkräfte einstellen musste als in der eigenen Prognose ursprünglich vorhergesagt. Der Bedarf wird durch das KM systematisch um 25 bis 35 Prozent zu hoch veranschlagt.
Zudem wird sich in dem Zeitraum, in dem das Arbeitszeitkonto wirksam wird, der Bedarf verringern und das Angebot zunehmen. Wegen der Corona-Ausnahmesituation wollen nämlich rund fünf Prozent der Eltern künftiger Erstklässler ihre Kinder ein Jahr später einschulen lassen. Daraus errechnet sich eine Bedarfsverringerung von rund 340 Vollzeitkapazitäten. Gleichzeitig hat die Staatsregierung 1.000 zusätzliche Studienplätze bis 2025 ermöglicht, wodurch sich das Neuangebot entsprechend erweitert. Zusätzlich entfällt für das Lehramt an Grundschulen der Numerus Clausus, sodass weitere Studierende für das Lehramt an Mittelschulen das Studienfach wechseln werden.
Fazit
Den vom Kultusministerium mitgeteilten Zahlen ist zu entnehmen, dass die „ca.1.400 Vollzeitkapazitäten in den Jahren 2020 bis 2025“ nicht etwa an den Grundschulen fehlen, sondern an den Mittel- und Förderschulen. Diesen Bedarf will das KM nun mit dem Überhang an Vollkapazitäten bei Grundschullehrkräften decken – den es an deren Schulart durch die Einführung des Arbeitszeitkontos selbst erzeugt. // Bernd Wahl, Leiter der Rechtsabteilung des BLLV
Die Rechtskolumne erschien in der bayerischen schule #2/2021.