„Solange Notmaßnahmen zur Deckung der Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen notwendig sind, sollten unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel Fächerverbindungen mit Deutsch, Mathematik oder Englisch) bereits Bewerberinnen und Bewerber mit dem 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen für das Referendariat an Grund- bzw. Mittelschulen zugelassen werden.“
So lautete eine Forderung aus einem Positionspapier des BLLV vom 17. Januar 2018, die das Kultusministerium jetzt mit einer Sondermaßnahme umgesetzt hat.
„Endlich gute Lösungen für die Lehrergewinnung an Mittelschulen und nicht nur Notmaßnahmen“, begrüßt Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV, die neu aufgelegte Sondermaßnahme. Mit dieser können nun Personen mit einer erfolgreich bestandenen Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen oder Gymnasien sofort in den Vorbereitungsdienst an Mittelschulen einsteigen. Der lange Weg über zusätzliche Sondermaßnahmen im Anschluss an ein bereits abgelegtes zweites Staatsexamen entfällt damit.
Voller Einsatz für beste Qualifikation nötig
Gerd Nitschke sieht darin zwei bedeutsame Verbesserungen: „Dadurch erhalten die fertigen Studierenden zumindest in der zweiten Phase der Lehrerbildung eine ihrer Tätigkeit entsprechende Ausbildung und stehen außerdem zwei Jahre früher für die Unterrichtsversorgung an Grund- und Mittelschulen zur Verfügung.“
Gleichzeitig fordert der BLLV, Rahmenbedingungen für diese Maßnahme zu schaffen: von kleinen Seminaren über mehr Seminarleitungen und Ausbildungslehrkräften bis hin zu hervorragenden Weiterqualifizierungskursen. „Wir müssen hier die besten Rahmenbedingungen schaffen“, stellt Nitschke klar. „Alle an der Lehrerbildung beteiligten Personen und Institutionen, wie beispielsweise Universitäten, Seminarleitungen und Ausbildungslehrkräfte, müssen zusammenstehen, damit diese Personengruppen gut qualifiziert werden.“