„Brauche ich den Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) im Ruhestand überhaupt noch?“Diese Frage wird BLLV Kreisvorsitzenden oder anderen BLLV Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern häufig gestellt. „Jetzt kann der BLLV sowieso nichts mehr für mich tun," so der Glaube mancher Fragenden.
„Aber genau hier irrt das Mitglied“, betont Birgit Schubert, Leiterin der Gemeinschaft der Seniorinnen und Senioren im BLLV. „Es sind eine ganze Reihe von Vorteilen geboten!“
Als Ruheständler im BLLV …
- werden Sie in besonderer Weise durch die Gemeinschaft der Senioren (GdS im BLLV) und das Landessozialreferats des BLLV betreut.
- stehen Ihnen alle Einrichtungen des BLLV mit Rat und Tat zur Seite.
- erhalten Sie durch unsere Verbandszeitschrift die „bayerische schule“ und „60 und mehr“ frühzeitig Kenntnis über Gesetzesänderungen, die Sie betreffen, sowie über alle pädagogischen, verbandlichen und gewerkschaftlichen Neuerungen.
- erhalten Sie über Ihre Pensionistenbetreuer im Kreisverband bzw. über Ihre Kreisverbandsvorsitzenden Pensionisten-Infos und weitere aktuelle Veröffentlichungen zu pensionsrelevanten Themen.
- können Sie weiterhin am aktiven Verbandsleben (nicht nur in Ihrem Kreisverband) teilhaben und Ihre Erfahrungen einbringen.
- können Sie weiterhin von den Angeboten des BLLV-Wirtschaftsdienstes und BLLV-Reisedienstes profitieren.
- erhalten Sie nach wie vor in unverschuldeten Härtefällen Leistungen aus der „Eigenhilfe des BLLV“.
- werden Sie besoldungs- und tarifrechtlich durch den Deutschen Beamtenbund (dbb) und besonders den Bayerischen Beamtenbund (BBB) vertreten, der dem drohenden Abbau der Ruhegehälter, der Beihilfe und anderer erworbener Rechte entgegentritt.
- unterstützen Sie unsere Solidargemeinschaft im eigenen wie im Interesse aller BLLV-Mitglieder.
- können Lehrerwaisen auf Unterstützung durch die Lehrerwaisenstiftung des BLLV zählen.
- sind hinterbliebene Ehegatten als Schutzmitglieder mit einem geringen Beitrag weiterhin in die Solidargemeinschaft des BLLV eingebunden.
Ein gewichtiges Argument aus der obigen Liste ist die Bezügemitteilung im Dezember mit der jährlichen Sonderzahlung beziehungsweise dem sogenannten "Weihnachtsgeld". Der BLLV im BBB sorgt dafür, dass auch die Versorgungsempfänger weiterhin damit bedacht werden und keine Kürzungen eintreten:
» Bayern Spitze: Übersicht Sonderzahlungen in Bund und Ländern
Der Vergleich der Sonderzahlungen von Bund und Ländern zeigt eindeutig die Erfolge des BLLV im BBB bei diesem Anliegen. Bayerns Pensionisten erhalten weiterhin 60 % der Versorgungsbezüge bis zur Besoldungsgruppe A11, alle übrigen 56 % und noch 84,29 % des gewährten Familienzuschlags.
„Deutschlandweit stehen unsere Pensionisten somit an erster Stelle“, sagt Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV. „Deshalb lohnt sich auch als Pensionist die Mitgliedschaft im BLLV. Der BLLV und seine Personalräte – immer für Sie da!“