Wir als BLLV begrüßen weitestgehend die heutige Entscheidung des Kabinetts zum Thema „Gendern“. Im Schriftverkehr der Schulen dürfen zukünftig keine Sonderzeichen – wie das so genannte „Gendersternchen“ – im Sinne einer geschlechtergerechten Sprache verwendet werden. Dies wird in Zukunft in der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) festgelegt. Zwar hätten wir uns hier mehr Selbstbestimmung und entsprechende Freiheiten für die Schulen vor Ort gewünscht, begrüßen aber, dass die befürchteten weitergehenden Verbote ausgeblieben sind.
Vor allem bleiben die Schulen frei im mündlichen Sprachgebrauch und – noch deutlich wichtiger – auch die Schülerinnen und Schüler müssen nicht um ihre Noten fürchten, wenn sie neugierig sind, Fragen stellen und sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühen. Auch zukünftig sind die Lehrkräfte nicht verpflichtet, das „Gendern“ von Texten mit Sonderzeichen als Fehler zu werten. Und das ist wichtig! Wenn heute Kinder und Jugendliche nach der Bedeutung und den Möglichkeiten der Sprache fragen oder sich um eine geschlechtergerechte Sprache bemühen, dann ist das erst einmal ein Anlass, um über das Thema ins Gespräch zu kommen.
Wir als BLLV sagen ganz klar: Sprache soll nicht verletzen und soll alle Menschen einbinden und sichtbar machen. Deshalb müssen wir lernen, Sprache auch geschlechtersensibel zu nutzen. Auch der Rat für deutsche Rechtschreibung spricht sich übrigens explizit für eine geschlechtersensible Sprache aus und weist darauf hin, dass lediglich die Frage der Nutzung von Sonderzeichen – wie beispielsweise dem so genannten „Gender-Sternchen“ – noch nicht geklärt ist. Die heutige Entscheidung im Kabinett folgt klar diesem Geist. Es geht um Sensibilität und Offenheit im Umgang mit der Sprache und miteinander. Gerade heute ist das wichtiger denn je.
<< Simone Fleischmann, Präsidentin des BLLV
„Gendern“ an den Schulen in Bayern
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Pädagogische Expertise bleibt ausschlaggebend
Das Positive an der Entscheidung des Kabinetts ist aus Sicht des BLLV, dass zumindest Verbote für Schülerinnen und Schüler und Abwertungszwang bei Prüfungen ausbleiben.
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