Auf den ersten Blick stellt sich die Situation in Bayern nicht so gravierend dar: "Aktuell werden wieder Stellen zum 10. September ausgeschrieben", erklärt BLLV-Vizepräsident und stellvertretender Vorsitzender des Hauptpersonalrats Gerd Nitschke. "Diese Verträge gelten für ein Jahr, die Sommerferien sind darin inbegriffen."
Eine kleine Gruppe trifft die Sommerarbeitslosigkeit aber doch. "Wer zum Halbjahreswechsel oder mitten im Schuljahr eingestellt wird, erhält einen befristeten Vertrag bis Schuljahresende", sagt Nitschke. Die Rede ist von Vertretungslehrer/innen, die zur Überbrückung von Eltern- und Krankenzeiten anderer Kolleg/innen an die Schulen geholt werden.
Die nächste absehbare Welle kurzfristiger Einstellungen steht zum Zwischenzeugnis im Februar 2019 bevor: "Dann geht der nächste Pensionistenjahrgang in den Ruhestand", sagt Nitschke. Auch diese frei gewordenen Stellen würden bis Schuljahresende zunächst mit befristeten Vertretungslehrer/innen besetzt.
Die Note entscheidet
Der Grund für die Befristungen liegt im Leistungsgrundsatz, der im Schuldienst gilt: Wer die vom Kultusministerium jedes Jahr neu berechnete Staatsnote in seinem Fach und für seine Schulart erreicht, erhält eine Festanstellung im Beamtenverhältnis. Wer nicht, rückt auf die Warteliste fürs kommende Einstellungsjahr oder kann sich auf eine Stelle als Vertretungslehrer bewerben.
Nitschke spricht von "Lückenbüßern". Zwar seien die Schulen zur Überbrückung von Lehrerengpässen kurzfristig auf diese angewiesen. Zur langfristigen Stellenbesetzung würde man aber grundsätzlich diejenigen Junglehrer/innen vorziehen, die die Staatsnote in ihrem Fach und für ihre Schulart erreichen.