Stellungnahme zum „Ausführlichen Konzept zur Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der offenen Klassen mit Vorschlägen für eine Rechtsänderung“ *
Der BLLV begrüßt grundsätzlich Maßnahmen zur Öffnung des sonderpädagogischen Systems.
Folgende Punkte müssen dabei Beachtung finden:
• Es sind regional angepasste Lösungen zu favorisieren. Regionale Lösungen machen regionale Absprachen mit den anderen Schularten, z.B. in Form von Regionalkonferenzen, unbedingt notwendig.
• Die sonderpädagogische Fachlichkeit und die hohe Professionalität der Förderschulen müssen gewahrt werden. Es müssen weiterhin ausreichend Ressourcen für die sonderpädagogische Förderung vorgehalten werden.
• Es sind flexible Unterstützungsangebote für Förderschulen, die offene Klassen anbieten, bereitzuhalten.
Begrüßt wird, dass die Personalressourcen aufgrund der zusätzlichen Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf allgemein der Unterstützung des gemeinsamen Unterrichts an der Förderschule dienen und nicht schüler- oder klassenbezogen einzusetzen sind.
Zu Kosten und Personalaufwand:
• Es wird im Konzept festgestellt, dass die genauen Kosten z.Zt. nicht prognostiziert werden können und eine Verdoppelung der Schülerzahlen möglich wäre. Der BLLV erwartet, dass zu Beginn der Umsetzung des Konzeptes zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzungsphase der offenen Klassen muss von Seiten der Schulverwaltung und der Schulpolitik begleitet werden. Entsprechende Auswirkungen sind zu reflektieren und in Folge – bei Bedarf – jederzeit Mittel in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Das Konzept muss zu gegebener Zeit evaluiert werden. Die Schulverwaltung hat dafür entsprechende Instrumente zu schaffen.
• Personalkosten werden im Konzept als kostenneutral eingestuft, da es sich um eine Verschiebung der Schülerzahlen zwischen den Schularten handele. Bei Umsetzung des Konzeptes ist aus Sicht des BLLV jedoch zu erwarten, dass zusätzlich sowohl Bedarfe an sonderpädagogischem Fachpersonal als auch an Lehrkräften aller anderen Lehrämter entstehen. Dem ist bei der Bedarfsplanung und in der Ausbildung Rechnung zu tragen.
• Der Mehraufwand an Sach- und Personalmitteln ist den Förderschulen zur Verfügung zu stellen.
• Förderschulspezifische Schulbaurichtlinien sind flexibel den veränderten Bedingungen anzupassen. Insbesondere die Raumgrößen sind zu verändern.
* Das Konzept mit einem Vorschlag zur Änderung des BayEUG wurde von der CSU-Landtagsfraktion vorgelegt, dem BLLV zur Stellungnahme zugeleitet und soll anschließend in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Inklusion des Bayerischen Landtags diskutiert werden.