Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW). Das OVG hatte einem Finanzbeamten zum bereits gewährten Familienzuschlag für dessen drittes Kind weitere Ansprüche zugebilligt.
Da diese Entscheidung bundesweit und länderübergreifend Schule machen könnte, liegt das Urteil derzeit dem Bundesverwaltungsgericht zur Revision vor.
"Ob das Bundesverwaltungsgericht die Revisionen zur Entscheidung annimmt und das Urteil des OVG NRW bestätigt, kann derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden", erklärte Friedhelm Schäfer, dbb-Fachvorstand "Beamtenpolitik".
"Grundsätzlich raten wir daher Beamten, Richtern und Soldaten beim Bund und in den Ländern mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern: Legen Sie vorsorglich zur Fristwahrung bis zum 31. Dezember 2017 bei Ihrem Dienstherrn einen Widerspruch gegen die bisherige familienbezogene Besoldung ein." Der dbb stellt dazu einen Muster-Antrag auf amtsangemessene Alimentation für das dritte und jedes weitere Kind zur Verfügung.
In Bayern erhielten Beamt/innen 2017 für das erste Kind in der Besoldungsgruppe A3 bis A8 237,99 Euro, in allen anderen Gruppen 244,25 Euro. Beim zweiten Kind erhöhte sich der Zuschlag um 112,59 Euro, ab dem dritten Kind um weitere 348,96 Euro je Kind. Hintergrund dieser Regelung des Beamtenrechts ist der Grundsatz, kinderreiche Beamt/innen des Staates gegenüber kinderlosen finanziell nicht zurückstecken zu lassen.