Das gesetzliche Gesundheitssystem in Deutschland stößt in manchen Bereichen sicherlich an seine Grenzen. Immer wieder geht es um die Finanzierung und die damit verbundenen Leistungsein-schränkungen. Aber eine einheitliche Gebührenordnung wäre aus Sicht des BBB keine Lösung. Ebenso wenig wie eine gesetzliche Einheitsversicherung für alle.
Zunächst einmal ein Blick auf das, was da zusammengeführt werden soll: Ärztliche Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab, dem EBM, abgerechnet. Das ist eine Art Umverteilungsschlüssel, der dafür sorgt, dass die Kassenärzte einer Region entsprechend ihrer erbrachten Leistungen anteilig an dem von den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Budget verdienen. Dabei verzerren vorgegebene Obergrenzen unter Umständen den (anteiligen) Wert der erbrachten Leistungen.
Demgegenüber ist die Gebührenordnung für Ärzte, die GOÄ, nach der die Leistungen im Bereich der Privatversicherung abgerechnet werden, eine echte Gebührenordnung, die sich seit ihrer letzten Neubekanntmachung vor mehr als 20 Jahren inhaltlich und preislich kaum weiterentwickelt hat. Schon diese gänzlich unterschiedlichen Ausgangslagen vermitteln einen Eindruck davon, wie schwierig eine Zusammenführung sein muss.
Und woran soll sich die künftige Höhe der Gebühren orientieren? Welche Gebührenhöhe soll maßgebend für eine künftig einheitliche Honorierung ärztlicher Leistungen sein? Die pro Leistung erbrachten Honorare im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur jeweils unterschiedlich hoch, sie sind auch deutlich niedriger als die Honorare der GOÄ und zudem gedeckelt.
Werden sie zugrunde gelegt, würde das zu einem Wegbrechen von Umsätzen in Höhe von 12,6 Milliarden Euro führen, so die Berechnungen des Verbandes der privaten Krankenversicherer. Davon entfielen rund 6 Milliarden Euro auf den ambulanten Bereich. Gelder, die der medizinischen Infrastruktur insgesamt und merklich fehlen würden.
Schon heute weisen Praxen auf die schwierige finanzielle Lage hin, in die sie durch die Kassenvergütungen kommen. Ganz zu schweigen von fehlenden Möglichkeiten, die dem Arztberuf eigentlich zu eigen sind, wie etwa einzelnen Patienten gegebenenfalls mehr Zeit zu widmen. Logische Folge jeder Mittelreduzierung sind entsprechende Einsparungen, in diesem Fall sind sie nicht bei den Ärzten zu erwarten, sondern bei den Beitrags- oder Steuerzahlern.
Die gesetzlich Krankenversicherten müssten die ambulanten Mehrumsätze in Höhe von mindestens sechs Milliarden Euro der Privatversicherten mittragen. Der Beitragssatz würde sich nach Berechnungen des Verbands der privaten Versicherer von 15,6 % auf fast 16,1 % erhöhen. Der monatliche Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung würde von heute 690 Euro auf dann 714 Euro steigen (2018).
Plakativ wirbt man mit Wartezeiten für Arzttermine und prangert die "Zwei-Klassen-Gesellschaft" in der medizinischen Versorgung an. Aber durch die einheitliche Gebührenabrechnung wäre die Knappheit der Mittel nicht behoben. Zahlreiche Länder haben eine Einheitsversicherung bereits eingeführt. Dort wird meist nur eine Grundversorgung auf niedrigem Niveau vorgehalten. Nur wer den Arzt direkt bezahlen oder sich eine Zusatzversicherung leisten kann, hat Zugang zur Spitzenmedizin - außerhalb der Einheitsversorgung. Dann stände man tatsächlich vor einer Zwei-KlassenMedizin. Nicht mit dem BBB. / BBB