Die Schulleiter/innen an Grund- und Mittelschulen können vorerst aufatmen: Ab 1. April 2018 werden die Stellen für Verwaltungsangestellte aufgestockt. Für die Grund- und Mittelschulen, die in Sachen Integration, Flüchtlingsbeschulung oder Ganztagsbetreuung erheblichen Mehraufwand zu leisten haben, bedeutet das eine weitere Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Wie viel Verwaltungszeit eine Schule zugeteilt bekommt, hängt zum einen von der Anzahl ihrer Klassen ab und zum anderen von den Sonderbedingungen an der Schule. Ab April kommen besonders die Schulen mit 1 bis 3 Klassen in den Genuss eines/r Verwaltungsangestellten. Voraussetzung ist, dass sie mit einer Nachbarschule kooperieren.
Besondere Förder- und Unterrichtsrahmen werden ebenfalls berücksichtigt. So werden Abschluss-, Praxis- und Übergangsklassen sowie M 10-Züge bei der Verteilung künftig doppelt gezählt. Schulen mit dem Schulprofil Inklusion erhalten eine Stunde Verwaltungszeit pro Woche mehr. Auch Ganztagsangebot und der Anteil von Schüler/innen mit Migrationshintergrund fließt künftig in die Verteilung von Verwaltungszeit mit ein.
"Die Regierungen fragen jetzt die betroffenen Verwaltungsangestellten ab. Wenn diese zustimmen, wird ihr Vertrag an die neuen Gegebenheiten angepasst", erklärt BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke. Einzelheiten stellt er in einem Merkblatt zum Thema dar./sha
Mitglieder können das Merkblatt und weitere Informationen hier abrufen.