Einstimmiger Beschluss des BLLV- Landesvorstands vom 15.5.2013 Positionen

Modellversuch „Wirtschaftsschule ab der 6. Jahrgangsstufe“

Der Landesvorstand des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) protestiert gegen die weitere Schwächung der Mittelschule durch den Modellversuch, den der Bildungspakt Bayern in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) auf Beschluss des Bayerischen Landtags (Drs. 16/13196) durchführt.

Dieser Modellversuch sieht die Aufnahme in die Wirtschaftsschule bereits nach der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule vor. Dass die Aufnahmebedingungen für Schülerinnen und Schüler für den Besuch der 6. Klasse der Wirtschaftsschule dabei in der Hand der jeweiligen Schule selbst liegen, bedeutet eine unzulässige Privilegierung der Wirtschaftsschulen im Vergleich zu den anderen Schularten.

Die Bayerische Staatsregierung wird nicht müde, in der Öffentlichkeit immer wieder zu betonen, sie wolle die Mittelschulen und ihre Verbünde stärken und als echte Alternative zu den anderen weiterführenden Schulen weiterentwickeln. Dieser Modellversuch widerspricht diesen öffentlichen Beteuerungen in eklatanter Weise!

Die umliegenden Mittelschulen und ihre Schulverbünde werden geschwächt, bei einer Ausweitung stünden vor allem kleinere Mittelschulstandorte vor dem Aus, da dieses neue Angebot der Wirtschaftsschule eine zusätzliche attraktive Übertrittsmöglichkeit und somit eine weitere Konkurrenz zur Mittelschule darstellt.

Sollte dieser Wirtschaftsschul-Modellversuch ähnliche Folgen haben wie der, der der flächendeckenden Einführung der sechsstufigen Realschule vorausging, so wäre dies ein weiterer und nahezu dramatischer Schritt hin zur Abschaffung einer Schulart nach der Grundschule.

Der Landesvorstand des BLLV fordert den Bayerischen Landtag und das Staatsministerium für Unterricht und Kultus dringend auf, diesen Modellversuch im Kontext der anderen Schularten zu sehen und allen Bemühungen entgegenzuwirken, die Wirtschaftsschule als weitere Konkurrenz zu den Mittelschulen auszubauen. Deshalb darf der Modellversuch in den kommenden Jahren nicht ausgeweitet werden. Die Übertrittsbedingungen für die kommenden Jahre sollten noch einmal überdacht werden.



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