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Wie Lehrkräfte bedrohten Schülerinnen helfen können Startseite
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Mit Aufklärung gegen Genitalverstümmelung

Durch Migration leben in Deutschland immer mehr Mädchen und Frauen, denen Genitalverstümmelung droht oder die davon betroffen sind. Obwohl die grausame Praktik in Deutschland gesetzlich verboten ist.

Zahlen, die erschrecken: 91% der ägyptischen Frauen haben genitale Verstümmelung erlitten, 98% der Frauen in Somalia, 49% sind es in Indonesien, 8% im Irak. In vielen afrikanischen, arabischen und asiatischen Ländern gehört die Genitalverstümmelung zur Tradition. Obwohl der qualvolle Vorgang für Mädchen und Frauen schwerwiegende gesundheitliche und psychische Folgen hat. Dazu gehören Einschränkungen im Alltag, Schmerzen beim Leben ihrer Sexualität und Schwierigkeiten bei Schwangerschaft und Geburt. Hinzu kommen psychische Beeinträchtigungen oder Depressionen aufgrund der erlittenen Traumata. Jedes 10. Mädchen überlebt den Eingriff nicht. Rund ein Viertel der Frauen stirbt an den Langzeitfolgen.

Genitalverstümmlung ist Menschenrechtsverletzung

„Bei Genitalverstümmelung handelt es sich um eine schwere Menschenrechtsverletzung“, erklärt Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand Fach- und Sozialpolitik des Deutschen Caritasverbandes anlässlich des weltweiten Aktionstages am 25. November, der zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufrief. „Das ist nicht nur in den Herkunftsländern ein Tabu, sondern auch in Deutschland."

Zu den Begrifflichkeiten Genitalverstümmelung bzw. Genitalbeschneidung

Viel diskutiert wird darüber, welcher Begriff der richtige ist: Genital"verstümmelung" oder Genital"beschneidung". Betroffene wählen häufig das Wort "Beschneidung", weil sie nicht als verstümmelt gelten wollen. Gegner erwidern, dass "Beschneidung"  an die männliche Beschneidung denken lässt, der in seinem Ausmaß in keiner Weise mit der Praktik für Frauen zu vergleichen ist. Häufig wird auch der Begriff aus den USA "Female Genital Cutting", kurz "FGC", verwendet.


Aufmerksame Lehrkräfte wichtig

Wenn eine Schülerin - ob sie einen religiösen Hintergrund hat oder nicht, ist egal - von einem bevorstehenden Urlaub berichtet, wo ein großes Fest zu ihren Ehren ausgerichtet wird, sollten Lehrkräfte hellhörig werden und das Gespräch mit den Eltern suchen. Dabei ist es wichtig im Hinterkopf zu haben, dass Eltern immer das Beste für ihre Kinder wollen und die Genitalverstümmelung ein, wenn auch grausamer, Brauch in ihrer Kultur ist.

Erhärtet sich im Gespräch mit den Eltern der Verdacht, dass das Mädchen einer Genitalverstümmelung unterzogen werden soll, müssen Lehrkräfte über die dramatischen gesundheitlichen und psychischen Folgen für Mädchen aufklären und darüber, dass sich Eltern nach deutschem Recht strafbar machen. Sollten Eltern nach einem Gespräch nicht von ihrem Vorhaben abrücken, müssen im nächsten Schritt Jugendamt und Familiengericht eingeschaltet werden. In letzter Konsequenz wird den Eltern dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und sie können nicht mehr mit dem Kind verreisen. 

Fleischmann: "Lehrkräfte sind oft wichtige Bezugspersonen für Schülerinnen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Bescheid wissen über Genitalverstümmlung"

"Als Lehrerinnen und Lehrer sind wir oft wichtige Bezugspersonen für unsere Schülerinnen. Deshalb ist es wichtig, dass wir Bescheid wissen über Genitalverstümmelung", so BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann. So bekommen Lehrerinnen und Lehrer vielleicht mit, wenn Mädchen Ängste äußern und können dann entsprechend reagieren. "Unsere Gesellschaft wird immer diverser und deshalb auch unsere Schülerschaft. Deshalb ist es Aufgabe von uns Lehrkräften, über wichtige Themen der Kulturkreise zu Bescheid wissen, aus denen unsere Schülerinnen und Schüler stammen."

>> Fasst gut zusammen: Der Caritas-Info-Film über Genitalverstümmelung