Grundlage ist hierbei die Einberechnung der Ferien (mit Ausnahme des 27. Juli – 29. Juli 2020 für Jahresabschlussarbeiten und einer Woche vor Schulbeginn, Dienstag, 01. Sept. 2020, für vorbereitende Arbeiten) in die wöchentliche Arbeitszeit. Damit haben die Verwaltungsangestellten immer frei, wenn Ferien sind oder es schulfrei ist. Außerdem müssen die Verwaltungsangestellten ihre Urlaubstage für das Kalenderjahr festlegen. Verantwortlich für alles ist die Schulleitung, die die Berechnung über das Schulamt bei Grund- und Mittelschulen bzw. die Regierung bei den Förderschulen weiterleitet. Diese Stellen legen es dann dem Personalrat zur Kontrolle vor.
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Merkblatt für Arbeitszeitberechnung
Die Arbeitszeitberechnung der Verwaltungsangestellten muss jedes Kalenderjahr erneut berechnet werden. Der BLLV hat hier ein Merkblatt entwickelt, welches Verwaltungsangestellten und Schulleitungen bei der Berechnung hilft.
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