Die Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), das Neue Dienstrecht kraftvoll fortzusetzen, findet im Entwurf des Doppelhaushalts 2017/2018 eine Entsprechung durch Stellenhebungen im Umfang von je fünf Millionen Euro zum 1. Mai 2017 und 1. Mai 2018. Jeweils zum 1. Mai 2017 und 2018 gibt es damit neue zusätzliche Mittel für Beförderungen.
Der BBB wird versuchen, im Landtag eine Verdoppelung der hierfür eingeplanten Gesamtmittel zu erreichen. Daneben sind insgesamt 3.165 zusätzliche Stellen und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geplant – davon 821 Stellen für Beschulung von Schülern mit Flüchtlingshintergrund. Gestärkt werden sollen insbesondere die Bereiche Sicherheit, Digitalisierung sowie Bildung und Integration.
Der Entwurf wurde Ende September 2016 im Landtag eingebracht und durchläuft nunmehr das Gesetzgebungsverfahren. Der BBB, der Dachverband des BLLV, und der BLLV haben sich mit entsprechenden Eingaben für die Belange der Beschäftigten eingesetzt. Die Eingabe des BLLV ist unter www.bllv.de nachzulesen.
Im kommenden Frühjahr steht die nächste Einkommensrunde im Bereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) an. Mit der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten ist der Freistaat in den vergangenen Jahren gut gefahren. Dieser Weg muss weiter beschritten werden. Mittel sind bereits im Haushalt eingestellt.
Erstmals sind für den Tarifbereich im Entwurf des Doppelhaushalts2017/2018 Mittel im Umfang von vier Millionen Euro pro Jahr für Leistungsbezüge vorgesehen. Bisher waren Tarifbeschäftigte mangels entsprechender Regelungen in den Tarifverträgen von Leistungsbezügen ausgeschlossen. Dies führte häufig zu Ungerechtigkeiten, wenn etwa in einem Team Arbeitnehmer und Beamte mit einer Leistungsprämie bedacht werden sollten und nur die Beamten etwas erhalten konnten.
Zwar bleibt die Kürzungsvorschrift Teil des Haushaltsgesetzes– durch Intervention des BBB aber unter veränderten Anforderungen. Die Vorgaben zum Stellenabbau wurden ab 2017 gesenkt (von 2.020 auf 1.140 Stellen), der zeitliche Rahmen wurde bis 2022 gestreckt. Die Abbauraten (neu) betragen 2017 und 2018 jeweils 100 Stellen, 2019 und 2020 jeweils 220 Stellen und 2021 und 2022 jeweils 270 Stellen. Diese Absenkung kommt auch dem Schulbereich insbesondere im Bereich der Schulverwaltung zugute. ds