19_03_20_masern_impfung_20.JPG
Brief an Staatsminister Piazolo Startseite

Masernschutzgesetz: Bitte Ressourcen bereitstellen!

Für großen Unmut sorgt das neue Masernschutzgesetz. Es wirft u.a. die Frage auf, ob das Personal in Kitas und Schulen ausreichend für die Prüfung der Impfpässe qualifiziert ist.

Am 1. März 2020 trat das Masernschutzgesetz in Kraft. Für Schulleitungen und Verwaltungsangestellte bedeutet das zusätzliche Arbeit. In einem Brief an Kultusminister Piazolo machte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann deutlich, dass es dafür auch zusätzliche zeitliche Ressourcen benötigt.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, müssen die bayerische Staatsregierung und das Kultusministerium dieses umsetzen. Der Nachweis ist in der Regel gegenüber der Leitung der Einrichtung zu erbringen.

Bei den betroffenen Personengruppen hat das für große Aufregung gesorgt. Es muss grundsätzlich hinterfragt werden, ob sie für die Prüfung von Impfpässen qualifiziert sind und rechtlich einwandfreie Einschätzungen treffen können. Und vor allem müssen den Schulleitungen Anrechnungsstunden und den Verwaltungsangestellten mehr Arbeitszeit gewährt werden um dies auch leisten zu können. Dies machte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann in einem persönlichen Brief an Kultusminister Piazolo deutlich.

Hier geht’s zum Brief an den Staatsminister

Infos zu den drei kultusministeriellen Schreiben zu Corona:

- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - u.a. mit Infos zur Notfallbetreuung

- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - u.a. Infos zur Anwesenheitspflicht

- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Infos zu den Ganztagsangeboten und zur Mittagsbetreuung

  

 



Mehr zum Thema

Themen:
Corona