Die Schulen in Bayern organisieren auch in den Osterferien eine Notfallbetreuung für Kinder von Beschäftigten in sog. systemrelevanten Berufen. Nur so kann letztlich sichergestellt sein, dass vor allem die medizinische Versorgung aufrechterhalten bleibt. Daher wurde vom Krisenstab beschlossen, die Notfallbetreuung auch in dieser Zeit anzubieten. „Unsere Lehrkräfte werden sich auch dieser neuen Aufgabe stellen“ erläutert Gerd Nitschke. „In außergewöhnlichen Zeiten werden außergewöhnliche Maßnahmen benötigt.“
Gerd Nitschke weist aber auch bei der Notfallbetreuung auf die besonderen Maßnahmen vor Ort hin:
Bei der Notfallbetreuung liegt die Zuständigkeit bei der Schulleitung. Die Schulleitung muss von den betroffenen Eltern das vorliegende Formblatt einfordern. Die Eltern müssen den Bedarf frühzeitig melden. Die Gruppengröße pro Klassenzimmer sollte nicht höher als 5 Schüler liegen. Es sollten alle Hygienehinweise beachtet werden. Eine Hilfe finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps.html
An den Schulen sollte der Schutz der Beschäftigten ebenso gewährleistet werden. Die Beschaffung von Mundschutz und anderem Schutzmaterial wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel ist dem Sachaufwandsträger zugeordnet.
Auch die weiteren Tipps (alle Kinder sollten vorab darüber informiert werden) sollten möglichst eingehalten werden:
• Abstand halten und engen Kontakt meiden
• Häufiges Händewaschen
• Beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken
• Wo immer möglich ist, ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einhalten
Weitere Informationen:
KMS: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Regelungen für die Notfallbetreuung in den Osterferien