Namens des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) senden wir Ihnen die nachfolgende Petition zu Konsequenzen aus der Abschaffung der Studienbeiträge. Bitte leiten Sie diese an den zuständigen Fachausschuss weiter und informieren Sie uns über den geplanten Termin der Behandlung.
Der BLLV und besonders die im BLLV vertretenen Studierenden sind höchst erfreut über das eindeutige Ergebnis des Volksbegehrens gegen Studienbeiträge. Bayerns Bürgerinnen und Bürger haben sich für mehr Bildungsgerechtigkeit ausgesprochen und damit deutlich gemacht, dass es gleiche Bildungschancen für alle geben muss.
Petitum
Der BLLV geht davon aus, dass die Studiengebühren endgültig abgeschafft werden und fordert schon jetzt hierzu:
- Es muss garantiert werden, dass die Summe, die den Universitäten bisher durch Studienbeiträge zur Verfügung stand, in Zukunft vollständig und dauerhaft durch den Staatshaushalt abgedeckt wird.
- Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden über die Verwendung dieser ehemals aus den Studienbeiträgen gewonnen finanziellen Mittel, müssen unbedingt dauerhaft und uneingeschränkt Fortbestand haben. Die paritätische Mitbestimmung ist weiterhin zu gewährleisten.
- Es muss garantiert werden, dass bisher aus Studiengebühren finanzierte Projekte widmungsgemäß weitergeführt werden können (Zweckbindung der Kompensationszahlungen).
Der BLLV und seine Studierenden fordern den Bayerischen Landtag auf, bei der absehbaren Abschaffung der Studienbeiträge die drei genannten Punkte sicherzustellen.
Begründung
zu 1) Vollständige Kompensation der Studiengebühren
Bei Abschaffung der Studienbeiträge hat die derzeitige Landesregierung die Kompensierung der ausfallenden Mittel für die Universitäten zugesagt. Damit die Universitäten weiterhin die Lehre verbessern und beispielsweise neu gegründete Institutionen - wie die Lehrerbildungszentren - finanzieren können, muss langfristig eine zuverlässige und vollständige Finanzierung sichergestellt werden. Da Bildung eine der wichtigsten und zukunftsweisenden Aufgaben des Staates darstellt, muss die durch die Einführung der Studienbeiträge gewonnene Qualität der bayerischen Universitäten einerseits erhalten bleiben, andererseits weiter verbessert werden.
zu 2) Mitbestimmungsmöglichkeiten der Studierenden
Mit der Einführung der Studienbeiträge wurde den Studierenden Mitbestimmung über die Verwendung der Mittel zugestanden. Dies war nicht nur ein Zeichen gelebter Demokratie. Es war auch die Einsicht, dass die Kompetenz der Studierenden als Betroffene zwingend einbezogen werden muss, um die Verwendung der Mittel zu Gunsten einer Verbesserung der Lehre optimal zu steuern. Auch wenn die zusätzlichen Mittel zukünftig nicht mehr von den Studierenden selbst, sondern vom Freistaat Bayern zu erbringen sind, besteht diese Notwendigkeit uneingeschränkt fort. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind deshalb unvermindert zu erhalten.
zu 3) Zweckbindung der Kompensationszahlungen
Ohne Zweckbindung der Kompensationszahlungen ist zu befürchten, dass die Hochschulleitungen die Gelder für andere Projekte einsetzen und so bestehende von Studierenden befürwortete Innovationen wieder verloren gehen. Eine Zweckbindung ist allein durch den Erhalt der studentischen Mitbestimmungsrechte nicht gewährleistet, da diese bisher nur bei der Neuvergabe von Mitteln zum Tragen kam, nicht aber bei der Fortführung genehmigter Projekte.
"Die Petition des BLLV des BLLV wurde am 5.6.13 vom Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Bayerischen Landtags beraten. Es wurde beschlossen, die Eingabe für erledigt zu erklären (§ 80 GO des Landtags), weil alle 3 Forderungen des BLLV im Bildungsfinanzierungsgesetz aufgegriffen wurden - s. Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums."