München - Die Petition des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes (BLLV), „Keine hungrigen Kinder an Bayerns Schulen! Sicherung des Schulfrühstücks für bedürftige Kinder durch eine Veränderung der Förderrichtlinien“ wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 11.7.2019 im Bayerischen Landtag einstimmig und fraktionsübergreifend mit sog. „Würdigung“ verabschiedet. „Dies ist ein überaus wichtiges Signal an alle betroffenen Kinder und Jugendlichen, dass sie nicht im Stich gelassen werden“, so BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann.
Das Frühstücksprojekt denkbar ist sehr erfolgreich, wie auch der Bayerische Rechnungshof bestätigt hat. Sowohl pädagogische als auch ernährungsphysiologische und soziale Aspekte werden optimal berücksichtigt. Auch ist die unbürokratische Umsetzung des Projektes Gewähr dafür, dass keine Stigmatisierung der Kinder und Jugendlichen stattfindet.
Bedarfsorientiert fördern: Staatsregierung und Sozialministerium gefordert
Da die Förderrichtlinien bisher nicht verändert wurden, kann gerade an Mittelschulen kein Schulfrühstück angeboten werden, obwohl der Bedarf groß ist. Diese Bedarfserhebung solle in Zukunft durch die Schulleitungen erfolgen und nicht mehr an bestimmte festgelegte Städte und Regionen gebunden sein. Der BLLV fordert außerdem, dass Mittelstufen der Förderschulen und Mittelschulen in das Programm integriert werden. Förderschulen sollten hierbei grundsätzlich bevorzugt behandelt werden.
Die weitere Finanzierung des Frühstücksprojekts, die einerseits durch Spendengelder sowie Mittel des Sozialministeriums erfolgt, muss nun dringend geklärt werden. „Der Sozialausschuss hat den ersten Schritt getan und ein einstimmiges und eindeutiges Votum für die bedürftigen Kinder und Jugendlichen abgegeben. Wir erwarten nun sofortige Schritte des Sozialministeriums und der Bayerischen Staatsregierung“, erklärt BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann.
Andrea Schwarz, BLLV-Pressereferentin M.A. Tel: 089/ 72 100 129, presse@bllv.de