Der BLLV weist alle Formen der Maßregelung und Einschüchterung von Kolleginnen und Kollegen entschieden zurück. Der BLLV weist darauf hin, dass das Beamtenrecht nicht als Vorwand zur Einengung des höherwertigen Grundrechts der Meinungsfreiheit benutzt werden darf.
Mit dieser Verhaltensweise einzelner Schulämter und Bezirksregierungen wird eine Atmosphäre des Misstrauens und der Resignation geschaffen, die viele motivierte und für ihre Schüler engagierte Kolleginnen und Kollegen einschüchtert. Selbstverständlich gilt es Zurückhaltung und Mäßigung zu beachten. Dies darf aber nicht heißen, dass generell Probleme an den Schulen zu verschweigen sind. Der BLLV schützt deshalb betroffene Kolleginnen und Kollegen durch seine Rechtsabteilung. Der BLLV macht allen Kolleginnen und Kollegen Mut, auf der Grundlage ihrer pädagogischen Verantwortung Probleme an ihren Schulen publik zu machen und mit den Eltern und der Öffentlichkeit Lösungen zu suchen. Professionelle und engagierte Lehrer und Schulleiter stehen zuerst in der Verantwortung gegenüber ihren Kindern und erst dann gegenüber der Verwaltung. Dazu gehört auch ein offener, transparenter Umgang mit Problemen und Engpässen bei der Unterrichtsversorgung in der Öffentlichkeit.
Als unabhängiger Berufsverband aller Lehrerinnen und Lehrer in Bayern behält sich der BLLV außerdem vor, Fälle der Maßregelung und Einschüchterung öffentlich zu machen.
Der BLLV fordert das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf, sich schützend vor diese Kollegen zu stellen und die nachgeordneten Behörden zur Zurückhaltung zu ermahnen. Wenn nachweisbare Mängel an Schulen öffentlich thematisiert werden, muss dies zu gemeinsamen Bemühungen um gute Lösungen führen und nicht zu Maßregelungen. Es darf nicht sein, dass Schulleitern und Lehrern der Mund verboten wird, nur weil sie im Interesse ihrer Schüler und ihrer Schule Verbesserungen anmahnen.