Aus einer Landtagsanfrage der Abgeordneten Simone Strohmayr (SPD), in der die Zahlen zu Befristungsverträgen nach Schularten, Regierungsbezirken und Geschlecht differenziert aufgeführt sind, geht hervor, dass je nach Schularten 3 - 10 % aller Beschäftigungsmöglichkeiten als befristet vergeben worden sind. Allerdings wird dabei nicht klar, in welchen Fällen davon die Sommerferien nicht bezahlt werden.
Wer ist das also, der die Sommerferien nicht bezahlt bekommt?
Grundsätzlich gilt für alle Schularten: Wer innerhalb der ersten vier Wochen des Schuljahres einen befristeten Vertrag erhält, also einen Ganzjahres-Vertrag, der bekommt auch die Sommerferien bezahlt. Das hat der BLLV vor über 10 Jahren durchgesetzt.
Fairness im Vergleich mit anderen Arbeitnehmern wahren
Befristete Arbeitsverträge erhalten z.B. Zweitqualifikanten an Grund- und Mittelschulen. Diese absolvieren zwei Jahre lang eine Qualifikation für eine andere Schulart und erhalten eine Verbeamtungszusage nach zwei Jahren. Somit werden ihnen auch die Sommerferien immer bezahlt.
Befristet – ohne Bezahlung während der Sommerferien – sind z.B. Studierende in höherem Semester, die Aushilfsverträge erhalten, Pensionisten, die während des Schuljahres aushelfen, Einsteiger zum Schulhalbjahr mit Aushilfsverträgen oder Drittkräfte.
Würde man denen, die zum Schulhalbjahr mit Aushilfsverträgen einsteigen, die Sommerferien bezahlen, dann würde der Staat in diesen Fällen 48 Urlaubstage bei sechs Monaten Arbeitsleistung bezahlen. Hier hätten der Rechnungshof und alle anderen Arbeitnehmer sicher etwas dagegen.
Rückkehrrecht für Mütter schützen
Befristet sind im Gymnasium z.B. auch Mutterschaftsaushilfen. Wenn dies nicht so wäre, hätten die Mütter keine Chance, an ihre bisherige Schule zurückzukehren, weil dann dort eine unbefristete Lehrkraft ihren Platz eingenommen hätte. Also wird in diesen Fällen ein Arbeitsvertrag mit Befristungsgrund abgeschlossen und, je nach Beginn, mit Bezahlung der Sommerferien oder nicht.
An Berufsschulen gibt es Entfristungspläne nach zweijähriger Bewährung der Lehrkräfte. Deren Verträge können, wenn die Qualifikation stimmt, nach fünf Jahren entfristet werden.
Entfristungsaktion des Kultusministeriums
Aufgrund der ständigen Diskussion hat das Kultusministerium nun eine „Entfristungsaktion“ aufgelegt. Auch dies hat der BLLV ausdrücklich begrüßt, da hier Härtefälle abgefedert werden. Die Eckdaten:
- Bayern stellt im Haushaltsjahr 2019 in einem ersten Schritt 519 Planstellen für das Sonderprogramm zur Verfügung.
- Das Sonderprogramm wird nächstes Jahr fortgeführt. Im Haushaltsjahr 2020 sind dafür weitere 289 Stellen vorgesehen.
- Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die eine vollständige Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart haben und mehrere Jahre als Aushilfe an staatlichen Schulen beschäftigt waren.
Generelles Entfristungsmodell aufsetzen
Dem BLLV war dabei die „vollständige Lehrbefähigung“ besonders wichtig. Allerdings ist es aktuell schwierig, so viele Bewerberinnen und Bewerber zu finden, wie Stellen da sind. Somit können die Kriterien, z.B. bei der Zeit der Arbeitsverträge, nun entschärft werden und weitere Kandidatinnen und Kandidaten haben eine Chance auf unbefristete Verträge.
Der BLLV fordert dabei ein generelles Modell zu Entfristung, analog den Beruflichen Schulen, damit es erst gar nicht zu solchen Härtefällen kommt.
Befristete Verträge nötig, Konditionen müssen stimmen
In einer Anfrage von 2013 schätzt das Kultusministerium, dass somit 70 % aller Lehrerinnen und Lehrer mit befristeten Verträgen die Sommerferien bezahlt bekommen. Die Quote dürfte sich in den letzten Jahren weiter verbessert haben und übrig sind die Fälle, die oben beschrieben wurden.
Meine Einschätzung ist, dass wir an bayerischen Schulen befristete Verträge brauchen und diese möglichst als Ganzjahresverträge vergeben werden sollten. Trotzdem werden aber immer wieder Verträge dabei sein, die auch zum Schuljahresende enden. Der BLLV wird dies weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.
Gerd Nitschke, 1. Vizepräsident des BLLV