1_BLLV_LogoClaim_blau.jpg
Ruhegehalt Service

Geschäftemacherei mit Pensionsberechnungen

Für die Berechnung von Pensionen ist in der Regel der jeweilige Dienstherr bzw. für Renten die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zuständig. In einigen Bundesländern wurden Lehrkräfte darüber hinaus von einem kommerziellen Anbieter mit dem Angebot zur Berechnung ihres Anspruchs kontaktiert. Der BLLV bietet seinen Mitgliedern einen kostenfreien Besoldungsrechner.

Der BLLV warnt generell vor jeglichen Vertragsangeboten und -abschlüssen am Telefon und verweist auf die Möglichkeit der kostenlosen Berechnung der Besoldung für BLLV-Mitglieder durch die Abteilung Dienstrecht & Besoldung.

Konkret hatte ein eingetragener Kaufmann (e. K.) online für eine „Berechnungsstelle für Pensionen & Betriebsrenten (B/P/B) e. K.“ geworben und zur Datenerhebung entsprechende Formblätter versendet. Denjenigen, die von der Dienstleistung Gebrauch machten, wird dort eine „Aufwandsentschädigung“ von 98 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Verträge via Telefon selten seriös

Nach Einschätzung der Rechtsabteilung des BLLV ist dieses Vorgehen wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinne betrügerisch, so aber doch „nicht hundertprozentig seriös“. Der BLLV warnt grundsätzlich davor, sensible personenbezogene Daten arglos online oder am Telefon preis zu geben. Zwar sehe das Formblatt des freien Kaufmanns denen der staatlichen Stellen durchaus ähnlich. Ein kurzer Blick auf den Kopf des Formulars genüge aber, um zu sehen, dass es weder Dienstsiegel noch -wappen als amtliches Schreiben kennzeichnen. Auch wird auf die Gebühr für die Pensionsberechnung auf dem Formular deutlich hingewiesen.

Auf Widerrufspflicht pochen
Deutlich undurchsichtiger könne hingegen die Kundenakquise per Telefon verlaufen, gibt die BLLV-Rechtsabteilung, zu bedenken. Telefonisch werde auf die Kosten, die dem Interessenten entstehen, nicht immer klar hingewiesen. „In diesem Fall müssen die Kunden aber über ihr Widerrufsrecht informiert werden. Die übliche Frist beträgt 14 Tage. Unterbleibt die Belehrung, ist der Vertrag auch über diese Frist hinaus widerruflich, nämlich 1 Jahr und 14 Tage oder kann u. U. wegen Irrtums angefochten werden“, erklärt Dr. Angela Gedeon, Juristin in der BLLV-Rechtsabteilung.

Außerdem verstoßen ungebetene Anrufe von kommerziellen Anbietern gegen das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das seit August 2009 gilt. Privatpersonen dürfen nur dann telefonisch kontaktiert werden, wenn sie vorher dazu ihr Einverständnis gegeben haben.

Kostenfreie Berechnung für Mitglieder
Für BLLV-Mitglieder ist dieser unseriöse Service ohnehin völlig unnötig, da die Abteilung Dienstrecht und Besoldung Mitgliedern exakt ihre zu erwartenden Ruhestandsbezüge berechnet. Hierzu müssen sich die BLLV-Mitglieder an den zuständigen Bezirksreferenten der Abteilung Dienstrecht und Besoldung wenden, der individuell, kompetent und natürlich kostenfrei die Pensionsberechnung vornimmt.