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Gemeinsame Erklärung "Erfolgreiches Schulmanagement"

Der Bayerische Lehrer und Lehrerinnenverband (BLLV), der Bayerische Schulleitungsverband (BSV) und die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) fordern zusätzliche Ressourcen für Grund- und Mittelschulen.

Der Bayerische Lehrer und Lehrerinnenverband (BLLV), der Bayerische Schulleitungsverband (BSV) und die Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) fordern:


Wir sind mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Modus F für Grund- und Mittelschulen einig, dass die bewährten Strukturen der erweiterten Schulleitung an allen ehemaligen Modus F Schulen erhalten und ausgebaut werden müssen. Wir fordern: Ab dem Schuljahr 2017/18 sollen weitere große Grund- und Mittelschulen zusätzliche Ressourcen erhalten, um ihre Schulqualität verbessern zu können. Nötig ist auch an Grund- und Mittelschulen ein Stundenpool für eine erweiterte Schulleitung mit Team- und Fachleiter/innen.

 

Die Schulleiter/innen aller anderen staatlichen Schulen (Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen, Schulen des zweiten Bildungswegs und Schulen besonderer Art) können seit 2013/14 Anträge auf Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (nach § 57a, Abs. 1 Satz 1 BayEUG) an das Bayerische Kultusministerium richten. Jahr für Jahr wurden zahlreiche Anträge genehmigt.

 

Grund- und Mittelschulen mussten schulartspezifische Lösungen finden, die den besonderen Dienstvorgesetztenverhältnissen der Schulleiter/innen an diesen Schularten gerecht werden. Erweiterten Schulleitungen an diesen Schularten, die aus dem Schulversuch Modus F (MODUS Führung, vom Schuljahr 2006/07 bis 2013/14 an allen Schularten außer Berufsschulen) resultieren, wurden seitdem qualitativ weiterentwickelt.

 

Die Unterzeichner fordern: Diese Modelle dürfen nicht abgeschafft werden. Erfolgreiches Schulmanagement und nachhaltige Schulentwicklung funktionieren nur mit einer modernen Führungskultur. Vielfalt und Qualität der Schulleitungsaufgaben erfordern die Verteilung der Verantwortung auf mehrere Schultern. Moderne Führungskultur braucht insbesondere an größeren Schulen Leitung im Team.

 

Zehn Jahre Erfahrung mit erweiterter Schulleitung an allen Schularten im Modellversuch Modus F haben bewiesen:

  • Zusätzliche Mitarbeit kompetenter Lehrkräfte in der erweiterten Schulleitung - verbunden mit entsprechenden Fortbildungskursen – bietet eine hervorragende Möglichkeit der Personalentwicklung für künftiges Führungspersonal.

  • Fest verantwortliche Team- und Fachleiter/innen bewähren sich in der Führung ihrer Lehrerteams. Sie erwerben Qualifikationen, die sie später auch in der Schul- und Seminarleitung ausgezeichnet einsetzen können.

  • Mit einer optimierten Schulstruktur kann Problemen bei der Stellenbesetzung aufgrund der schwindenden Attraktivität des Schulleitungsamtes entgegengewirkt werden.

Eine Organisationstruktur ohne etablierte Team- und Fachleiter/innen würde zu einem massiven Qualitätsverlust führen. Die im Art. 2 BayEUG genannten Ziele der eigenverantwortlichen Schule und der qualitätsorientierten Schulentwicklung lassen sich nur in einer kooperativen Aufgabenverteilung effektiv realisieren.

 

Die Unterzeichner sind sich einig: Erweiterte Schulleitungen sollen nur Grund- und Mittelschulen bekommen, die dies wollen und freiwillig beantragen. Der Ausbau muss in den nächsten Schuljahren im gleichen Umfang wie an den anderen Schularten erfolgen. Für die erweiterte Schulleitung wurden allen Schularten zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt – allerdings in höchst ungleichem Umfang:

Im Schuljahr 2014/2015 gab es für die Realschulen 411 und an Gymnasien 482 Anrechnungsstunden für die erweiterte Schulleitung. An Grund- und Mittelschulen waren es lediglich 43 Stunden. Seitdem haben sich die Zahlen weiter zu Ungunsten der Grund- und Mittelschulen verschlechtert.

Grund- und Mittelschulen dürfen nicht länger benachteiligt werden.

 

Für schulspezifische Lösungen an Grund- und Mittelschulen werden keine Funktionsstellen benötigt. Wir halten einen von der Schulleitung zu verteilenden Stundenanrechnungspool für angemessen. Wir fordern für jeweils 50 Schüler/innen eine zusätzliche Anrechnungsstunde. Eine Schule mit 400 Schülern bekäme so 8 Anrechnungsstunden. Damit könnte die Schulleitung ein passgenaues pädagogisches Führungskonzept entwickeln und umsetzen. Das Antragsverfahren ist formal ähnlich wie an anderen Schularten zu gestalten. Es sollte aber nicht mit § 57 a, sondern mit einem Zusatz zu Artikel 2 (4) unter „Aufgaben der Schulen“ des BayEUG untermauert werden.

 

Maßnahmen gegen Lehrermangel

Angesichts des eklatanten Lehrermangels im Grund- und Mittelschulbereich fordern wir die Gewinnung von Personalressourcen durch folgende Maßnahmen:

  • Die externe Evaluation an GS/MS ist für die nächsten Jahre befristet auszusetzen. Mittlerweile wurden alle Schulen mindestens zweimal im Fünf-Jahres-Rhythmus extern evaluiert. Der Schwerpunkt der Schulentwicklung sollte auf die interne Evaluation gelegt werden.

  • Eine Umwidmung der Anrechnungsstunden für „Übergangslotsen“, also für Einsätze von Grund- und Mittelschullehrkräften an Gymnasien und Realschulen würde den Spielraum für weitere Anträge großer Schulen erhöhen. Im Schuljahr 2014/2015 wurden in Bayern 861 Anrechnungsstunden hierfür verwendet (vgl. Landtagsdrucksache 17/10637).

 

Benachteiligung der Grund- und Mittelschulleitungen bei Anrechnungsstunden.

Der Anteil der Anrechnungsstunden am Lehrerstundenbudget an Grund- und Mittelschulen liegt mit nur 6,3 % deutlich unter dem der Realschulen mit 8,3 % und dem der Gymnasien 7,8 % (vgl. Landtagsdrucksache 17/10637). Die Unterzeichner fordern dringend eine Angleichung der Anrechnungsstunden. Anrechnungsstunden für kooperative Führungsstrukturen an großen Grund- und Mittelschulen sind dazu ein wichtiger Schritt.

 

 



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