„Schule“ in Zeiten von Corona hat sowohl in Zeiten des eingeschränkten Schulbetriebes als auch zu Beginn des neuen Schuljahres im Regelbetrieb und dann im weiteren Distanzunterricht seit Weihnachten, gezeigt, zu welchen besonderen Leistungen die Beschäftigten an den Schulen fähig sind und wo die Grenzen der Belastbarkeit liegen.
Nachdem die Übertragung des Tarifergebnisses auf die bayerischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Beamtinnen und Beamte für den Freistaat Bayern wesentlich geringer ausgefallen ist, wie vom Finanzministerium ursprünglich geplant, besteht die Möglichkeit am bisherigen Entwurf des Haushaltsplan 2022 (HG 2022) des Freistaates Bayern nachzubessern.
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband bleibt deshalb auch weiterhin bei seinen Haushaltsforderungen der letzten Jahre und vom November 2021. Hier muss endlich gehandelt werden:
1.) Erhöhung des Art. 6i bzw. Wiedereinsetzung des Art. 6m Haushaltsgesetz
Die Artikel 6i und 6 m werden im aktuellen Haushaltsplan 2022 (HG 2022) des Freistaates Bayern nicht weiter besetzt. Für die dringend benötigten Stellenhebungen und neue Planstellen stehen nur ca. 400 Stellen zur Verfügung.
- Als Grundlage für ein späteres Einstiegsamt A13 für alle Lehrämter, müssen die Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen ausgeweitet werden;
- Es muss kurzfristig ein Stellenkegel in allen Schularten und bei allen Lehrämtern mit 35 % der Stellen im Eingangsamt, 35 % im 1. Beförderungsamt und 30 % im 2. Beförderungsamt aufgebaut werden;
- Die Fortführung der Artikel 6i und 6m des Haushaltsgesetzes sind in diesem Zusammenhang von besonderer Wichtigkeit und Bedeutung;
- Schaffung weiterer Beförderungsämter im Bereich der Fach- und Förderlehrkräfte, der Schulberatung, der Seminarleitungen und der Schulverwaltung gemäß den Möglichkeiten des Bayerischen Besoldungsgesetzes, um die entstandenen „Schieflagen“ zu beseitigen;
- Anpassung (Erhöhung) und Schaffung von Amtszulagen im Bereich Seminarleitung, Schulberatung, Schulleitung und der Fach- und Förderlehrkräfte.
2.) Verbesserungen der Arbeitsbedingungen von Schulleitungen insbesondere an Grund-, Mittel- und Förderschulen
Die Sammelansätze für die Schulen, hier: 422 01 h) müssen unbedingt für die Entlastung der Schulleitungen genutzt werden.
Besonders Schulleitungen haben im Verlauf der Corona-Pandemie bewiesen, zu welchen Leistungen Sie fähig sind. Ohne sie könnte Schule gerade in diesen schwierigen Zeiten der Pandemie nicht so erfolgreich laufen. Schulleitungen brauchen jetzt vor allem Entlastung, um die im Zuge der Bewältigung des Lehrkräftemangels und der Corona-Pandemie – im Zusammenhang mit Akquise, Qualifizierung, Begleitung und Personalführung von Dritt-, Team- und anderen Ergänzungskräften und der Organisation unterrichtsergänzender Angebote – zusätzlich hinzugekommenen Aufgaben leisten zu können.
- Mehr Leitungszeit für die Schulleitungen;
- Anrechnungsstunden für eine „erweiterte Schulleitung“ auch in diesen Schularten.
3.) Verbesserungen bei Verwaltungsangestellten an Schulen und Schulämtern
In den Sammelansätzen für die Schulen sind nur 30 Stellen in EGr 6 und 46 Stellen für „Sonstige Hilfsleistungen“ vorgesehen. Verbesserungen und Entlastungen für die Schulleitungen können damit für alle Schularten nicht gewährleistet werden.
- Eingruppierung der Verwaltungsangestellten für Grund- und Mittelschulen grundsätzlich in E6 statt in E5. Analog dazu soll eine Eingruppierung bis E8 statt E6 für Verwaltungsangestellte an Vollschulen und Schulämtern ermöglicht werden;
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Verwaltungsangestellten an den Schulen und Schulämtern (Ausstattung, Fortbildung, Stufenaufstieg, Höhergruppierung).
4.) „Schule“ besser ausstatten
Hierfür können sicherlich die Sammelansätze für die Schulen 422 01 h) 1.100 Stellen genutzt werden. Die Grundversorgung muss aber zusätzlich nach Bedarf gestellt werden. Somit müsste der Ansatz 422 01 Grundversorgung allein für die Grundschulen 350 Stellen und nicht 232 für alle Schularten lauten.
Die Entgelte der Aushilfslehrkräfte (z. B. Sprachförderung) werden trotz Tariferhöhung nicht erhöht. Somit können weniger Verträge vergeben werden.
Die Mittel für bedeutsame Anwendungen im digitalen Bereich „Erwerb von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von Software“ werden über alle Schularten hinweg kaum erhöht.
Die Mittel für Lehrerfortbildungen aller Schularten (z. B. Digitalisierung) werden nur minimal erhöht.
„Der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsangeboten in allen Schularten ist ein vorrangiges Ziel Bayerns.“ Die Mittel bleiben aber auf dem Niveau von 2021.
Im Einzelplan 14 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind für „62 Arbeitsmedizinisches Institut für Schulen“ die gleichen Mittel wie 2021 veranschlagt. Ein dringender Ausbau des AMIS Bayern kann somit nicht stattfinden.
- Drittmittel und Unterstützungssysteme ausbauen und neben der Finanzierung auch für die dafür nötigen institutionellen, zeitlichen und personellen Ressourcen sorgen;
- Qualifizierte, verlässliche und nachhaltige Förderangebote für alle Schülerinnen und Schüler schaffen;
- Digitale Ausstattung der Schule und der Lehrkräfte finanzieren;
- Ganztagsbetreuung ausbauen und höher bezuschussen;
- Arbeitsmedizinisches Institut für staatliche Schulen (AMIS) schneller ausbauen.
Die Spielräume im Haushalt 2022 müssen dringend für diese Verbesserungen genutzt und der Entwurf 2022 angepasst werden.