Forderungen an den Bayerischen Landtag, beschlossen am 26.10.2012 Positionen

Forderungen des BLLV zum Entwurf des Doppelhaushalts

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hier: Epl. 05 für Unterricht und Kultus

Der Landesvorstand des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) hat die beiliegende Petition zum Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014, hier Epl. 05 für Unterricht und Kultus, beschlossen.

Bitte leiten Sie diese an den zuständigen Fachausschuss zur Entscheidung weiter und informieren mich über den geplanten Termin der Verhandlung.

Die Forderungen im Einzelnen

  1. Deutliche Ausweitung von Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen.
    (Schwerpunkt A 13-Stellen für GS/HS/MS; Stellenkegel für alle Lehrergruppen; Bereitstellung von Planstellen für Schulverwaltung, Seminar, Schulberatung)

  2. „Wiedergewährung“ der leistungsbezogenen Besoldungselemente
    (Mittel für Leistungsprämien/-stufen auf dem Stand von 2010 (13,5 Millionen Euro) bereitstellen)

  3. Rücknahme der Sparbeschlüsse
    (Wiederbesetzungssperre abschaffen, Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung, Wiedereinzahlung in Versorgungsrücklage und -fonds)

  4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Schulleitungen und Verwaltungsangestellten insbesondere an Grund-, Haupt-, Mittel- und Förderschulen
    (Mehr Leitungszeit; deutlich höhere Zuweisung von VA)

  5. Einstellungen zur Verbesserung der Unterrichts- und Schulsituation
    (Demographische Rendite in den Schularten belassen, Inklusion, Ganztagsschulen, Individuelle Förderung, etc.)

 

Vorbemerkung

Anlässlich der Beratungen über den Entwurf des Doppelhaushalts 2013/14 stellt der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) Folgendes fest:

Der BLLV begrüßt noch einmal ausdrücklich, dass im Koalitionsvertrag der Bayerischen Staatsregierung für die Jahre 2008 bis 2013 der Bildungspolitik ein herausragender Stellenwert zugewiesen und erhebliche Investitionen in Aussicht gestellt wurden. Wir erinnern daran, dass der Koalitionsvertrag deutliche Ausweitungen der bildungspolitischen Investitionen vorsieht. Der BLLV fordert, dass diese Ankündigungen in vollem Umfang bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden. Auch in finanzpolitisch schwierigen Zeiten, aber bei ständig steigenden Steuereinnahmen in Bayern, muss weiter in Bildung investiert werden, womit auch die im Koalitionsvertrag mit einem Finanzierungsvorbehalt versehen Punkte umgesetzt werden könnten.

In der Koalitionsvereinbarung von CSU und FDP haben sich die Koalitionspartner dankenswerter Weise auch zu den mit den Betroffenen vereinbarten Eckpunkten für ein Neues Dienstrecht in Bayern bekannt. Dies begrüßt der BLLV an dieser Stelle zum wiederholten Male und fordert - gemeinsam mit seinem Dachverband, dem Bayerischen Beamtenbund (BBB) - dass auch die finanziellen Zusagen (ca. 250 Millionen Euro) und der Zeitplan (Abschluss in der laufenden Legislaturperiode) eingehalten werden.

 

1. Deutliche Ausweitung von Beförderungsmöglichkeiten für Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulen.

(Schwerpunkt A 13-Stellen für GS/HS/MS; Stellenkegel für alle Lehrergruppen; Bereitstellung von Planstellen für Schulverwaltung, Seminar, Schulberatung)

Im Rahmen des Neuen Dienstrechts in Bayern ist die Schaffung von leistungsbezogenen Beförderungsämtern für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte vorgesehen.

Für die Umsetzung der „neuen“ Beförderungsämter fordert der BLLV:

Im nächsten Doppelhaushalt (2013/2014) muss ein Stellenkegel nach folgendem Muster erreicht werden:

  • mindestens zwei leistungsbezogene Beförderungsämter
  • Stellenanteil: Eingangsamt 35 % (A 12)
  • Stellenanteil: 1. Beförderungsamt 35 % (A 12 + AZ)
  • Stellenanteil: 2. Beförderungsamt 30 % (A 13)

Dieser Stellenkegel muss auch Grundlage für die bisherigen Beförderungsämter im Bereich der Förder- und Fachlehrkräfte sein. Für Lehrkräfte für Sonderpädagogik ist ein Stellenanteil von 35 % im Eingangsamt vorzusehen.

Zur Vermeidung und Beseitigung von „Ungereimtheiten“ in der Besoldungsstruktur sind strukturelle Maßnahmen für bisherige Beförderungsämter in den Bereichen Seminarleitung, Schulberatung und den Schulverwaltungsämtern (Schulämter und Regierungen) unerlässlich und müssen mit Planstellen besetzt werden.

 

2. „Wiedergewährung“ der leistungsbezogenen Besoldungselemente

(Mittel für Leistungsprämien/-stufen auf dem Stand von 2010 (13,5 Millionen Euro) bereitstellen)

Die leistungsbezogenen Besoldungselemente sind ein ganz wesentliches Element des Neuen Dienstrechts in Bayern, da sie die Honorierung von herausragenden Leistungen des Einzelnen ermöglichen. Ihre Aussetzung war ein klarer Verstoß gegen die Zusagen, die im Rahmen der Erarbeitung des Neuen Dienstrechts in Bayern gegeben wurden.

Unabhängig davon stellt die Aussetzung der Möglichkeit der Vergabe von Leistungs-bezügen aber auch die Ernsthaftigkeit der mit dem Neuen Dienstrecht verfolgten Ziele in Frage, wenn ein so grundlegendes Instrument des neuen Rechts gleich in seiner Anfangsphase für einen nicht unerheblichen Zeitraum außer Kraft gesetzt wird.

Die Mittel für Leistungsprämien und -stufen sind im Doppelhaushalt 2013/14 wieder auf dem Stand von 2010 in Höhe von 13,5 Millionen Euro bereitzustellen.

 

3. Rücknahme der Sparbeschlüsse

(Wiederbesetzungssperre abschaffen, Rücknahme der Absenkung der Eingangsbesoldung, Wiedereinzahlung in Versorgungsrücklage und -fonds)

Die Wiederbesetzungssperre hält der BLLV für ein absolut leistungsfeindliches und nicht mehr zeitgemäßes Handwerkszeug der Haushaltsbewirtschaftung. Frei werdende Stellen können danach erst nach zwölf Monaten wieder besetzt werden – im Bereich der Schulleitungen an Grund-, Haupt- und Mittelschulen beträgt die Wartezeit sogar bis zu 23 Monate und an Förderschulen bis zu 20 Monaten. Konsequenz der Regelung ist, dass beim Freiwerden einer höherwertigen Stelle der Nachfolger im Amt zwar die Aufgaben der neuen Planstelle zu erledigen hat, jedoch für die Dauer eines ganzen Jahres nur die Bezüge seines früheren Amtes erhält. Diese Gewinnung von Haushaltsmitteln auf Kosten der betroffenen Beschäftigten stellt sich als höchst ungerecht dar. Der BLLV fordert die Abschaffung der Wiederbesetzungssperre.

Mit der Absenkung der Eingangsbesoldung für die Dauer von zwei Jahren wird an der finanziell schwächsten Gruppe im öffentlichen Dienst gespart, die sich zudem noch in einer Lebensphase der Orientierung befindet. Es stellt sich die Frage, warum gerade die jungen, bestens qualifizierten und hoch motivierten Beamtinnen und Beamten die Folgen der Finanzmarktkrise weiterhin abfedern sollen. Die Beendigung der Absenkung der Eingangsbesoldung muss deshalb bereits zum 31.12.2012 erfolgen. Die Aussetzung der vorgesehenen Zuführungen zu den Versorgungsvermögen (Versorgungsrücklage und -fond) hält der BLLV für sehr bedenklich. Die ausgebliebenen Zuführungen sollten baldmöglichst nachgeholt sowie Zuführungen gemäß den bisherigen Grundsätzen in den neuen Bayerischen Versorgungsfond getätigt werden. Die Zusammen-führung der Versorgungsrücklage und des -fond zum Bayerischen Versorgungsfond wird vom BLLV begrüßt.

 

4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Schulleitungen und Verwaltungsangestellten insbesondere an Grund-, Haupt-, Mittel- und Förderschulen

(Mehr Leitungszeit; deutlich höhere Zuweisung von VA)

Seit die Kienbaum-Untersuchung 1995 feststellte, dass die für Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen (und Förderschulen) „bereitgestellten Anrechnungsstunden knapp bemessen“ sind, sind weitere Aufgaben auf die Schulleitungen zugekommen, während die Anrechnungsstunden nur geringfügig erhöht wurden.

Bei den Aufgaben sind hier z. B. Leitbildentwicklung, Schulentwicklung, Unterrichts-entwicklung, Öffnung der Schule mit vermehrter Elternarbeit, Umgang mit mehr Erziehungsproblemen und Verhaltensauffälligkeiten, Werteerziehung, Qualitätssicherung, Kooperation mit außerschulischen Institutionen, Dienstliche Beurteilung, Leistungsbericht, Mitarbeitergespräche, Fortbildungskonzept, Konzeptentwicklung und Organisation von Ganztagsangeboten, Hauptschulinitiative, Mittelschulverbünde, … zu nennen.

Der BLLV fordert deshalb:

  • Eine deutliche Reduzierung der Unterrichtspflichtzeit und damit eine Ausweitung der Anrechnungsstunden für die Schulleitungen.
  • Eine angemessene, deutlich erhöhte Zuweisung von Verwaltungsangestellten für alle Schulen, um den enormen Verwaltungsaufwand bewältigen zu können.

 

5. Einstellungen zur Verbesserung der Unterrichts- und Schulsituation

(Demographische Rendite in den Schularten belassen, Inklusion, Ganztagsschulen, Individuelle Förderung, etc.)

Der BLLV ist in großer Sorge, dass die demografische Rendite aus den zurückgehenden Schülerzahlen im Doppelhaushalt 2013/2014 erneut nicht vollständig im Schulbereich verbleibt. Wir weisen darauf hin, dass im Koalitionsvertrag der CSU/FDP-Staatsregierung ausdrücklich festgehalten ist: „Die ‚demographische Rendite’, die durch den Rückgang der Schülerzahlen entstehen wird, bleibt in vollem Umfang im Bildungssystem, um die Bedingungen für die Schulen weiter zu verbessern.“

Auf Seite 363 des Entwurfs für den Epl. 05 wird die demographische Rendite zusammenfassend mit 2.762 Lehrerplanstellen angegeben. Auf der gleichen Seite wird jedoch das Kultusministerium lediglich ermächtigt, 1.309 dieser Stellen umzusetzen. Somit ergibt sich rechnerisch eine Differenz von 1.453 Lehrerplanstellen. Dies entspricht 52,6 % der gesamten demografischen Rendite.

Der BLLV hat sich in dieser Sorge mit Schreiben vom 1. Oktober 2012 an den Staatsminister für Unterricht und Kultus, Herrn Dr. Ludwig Spaenle gewandt und um Auskunft darüber gebeten, ob die genannten 1.453 Lehrerplanstellen gestrichen werden sollen. Darüber hinaus erbaten wir Auskunft darüber, wie viele Lehrerplanstellen zwischen den einzelnen Schularten verlagert werden sollen und wie viele Lehrerplanstellen durch kw-Vermerk zu Gunsten anderer Schularten verlagert werden bzw. ganz gestrichen werden (sollen). (vgl. www.bllv.de/Positionen.85.0.html) Mit diesem Schreiben versucht der BLLV zu verhindern, dass es nochmals zu einer öffentlich geführten Debatte darüber kommt, welche Haushaltszahlen richtig sind, wie dies bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2011/2012 der Fall war.

Der BLLV fordert, dass die sog. „Demografische Rendite“ aus den zurückgehenden Schülerzahlen vollständig im Einzelplan 05 für Unterricht und Kultus belassen wird. Eine Streichung oder kw-Setzung dieser Stellen zu Gunsten anderer Einzelpläne lehnen wir ab. Die demografische Rendite soll an den Schularten belassen werden, wo sie entsteht. Sie ist zur Senkung der Klassenstärken, zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung, dem Ausbau der Ganztagseinrichtungen, der Ausweitung der individuellen Förderung und weiteren Maßnahmen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler zu verwenden.

In diesem Zusammenhang weist der BLLV außerdem auf folgende Umstände hin:

  • An den Volksschulen ist die Zahl der Lehrerplanstellen von 42.516 im Jahr 2000 auf 35.570 im Jahr 2012 gesunken. Dies entspricht einem Rückgang von 2.946 Planstellen oder 6,9 %. (Quelle: Schule und Bildung in Bayern 2011, Hrsg. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Seite 42)
  • Seit der letzten Bayerischen Landtagswahl von 2008 ist die Zahl der Lehrerplanstellen in den vier Jahren bis 2012 von 82.299 auf 85.771 gestiegen, insgesamt um 3.472. Dies entspricht einem jährlichen Zuwachs von 868 Planstellen. Im Koalitionsvertrag von CSU und FDP ist hingegen festgehalten: „Dazu ist pro Schuljahr (FJ 08/09 bis FJ 13/14) die Schaffung von mindestens 1.000 zusätzlichen Lehrerstellen erforderlich.“ (Quelle: Schule und Bildung in Bayern 2011, Hrsg. Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Seite 45)

Vordringlich sind die Forderungen des BLLV,

  • die individuelle Förderung so auszubauen, dass diese auch den Namen „individuell“ verdient
  • jahrgangskombinierte Klassen auf eine Klassenhöchststärke von 20 zu beschränken und mit zehn zusätzlichen Lehrerstunden auszustatten
  • die Lehrerstundenzuweisung für Ganztagsklassen an Grund-, Haupt und Mittelschulen von 12 auf 19 Lehrerwochenstunden zu erhöhen
  • kleinere Gruppen im Fachunterricht

 

Im Rahmen der Umsetzung der BRK in Bayern, ist der bayerische Weg „Inklusion durch Kooperation“ ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für die Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens in heterogenen Gruppen fordert der BLLV:

  • Die Förderschulen als Kompetenz- und Unterstützungszentren für die Inklusion brauchen dringend die personelle und materielle Ausstattung, um den Schulen ihrer Region zu helfen und einen eigenen erfolgreichen Unterricht anzubieten, damit die Förderschulen ein Wegbereiter der Inklusion sein können.
  • Zuweisung an Mitteln für alle Schulen, um sich durch Fortbildungen auf die notwendigen Veränderungen vorzubereiten
  • Weiterer Ausbau der Mobilen Dienste (msH und MSD)
  • Schaffung von neuen Planstellen zur Umsetzung der Inklusion an alle Schulen: u.a. für Anrechnungsstunden für Lehrkräfte für Diagnostik, Förderplanung und Teambesprechungen
  • Bereitstellung von Mitteln für die verbesserte räumliche und materielle Ausstattung an den Schulen

 

 

 

Die Petition wurde im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 7.11.2012 behandelt und mit den Stimmen von CSU und FDP abgelehnt (§ 80,4 GO des Landtags) . Dem Anliegen könne aufgrund der derzeitigen Haushaltslage nicht entsprochen werden.