Das Ministerium hat die Anweisung auf Empfehlung seiner Arbeitsmediziner erlassen. Angesichts der derzeit grassierenden Grippewelle will die Behörde Schwangere damit vor der Ansteckung mit dem Influenza-Virus schützen.
Die an sich lobenswerte Maßnahme verschärft aber den bereits bestehenden Personalengpass. Den müssen nun die verbleibenden Lehrerinnen und Lehrer auffangen. „Zeitlich befristet kann Mehrarbeit angeordnet werden, die auch entsprechend vergütet wird“, heißt in einer Pressemitteilung des Ministeriums. Vor allem Förderlehrkräfte sollen in die Bresche springen. Sie würden ab sofort verstärkt für den Unterricht in der Klasse herangezogen, wie das Ministerium erklärte.
Förderlehrkräfte fühlen sich als billige Aushilfe missbraucht
Viele Förderlehrer empfinden diese Bekanntmachung als Geringschätzung ihrer Arbeit. Das kritisiert die BLLV-Fachgruppe Förderlehrer in einer Stellungnahme. Sie befürchtet auch, dass daraus ein Dauerzustand erwachsen könnte. Schon jetzt müssten Förderlehrer und -lehrerinnen bisweilen auch längerfristig Vertretungen übernehmen – als Ersatz für fehlende Mobile Reserven.
Allerdings ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Förderlehrkräfte verdienen mit A9 Eingangsbesoldung weniger als eine Grund- oder Mittelschullehrkraft. Die Förderlehrer im BLLV fühlen sich deshalb als „Billig-Lösung“ verunglimpft - und wehren sich dagegen.
„Förderlehrer und -lehrerinnen leisten nicht weniger wertvolle Arbeit, nur weil in der Regel mit weniger Schülern gearbeitet wird. Über den Wert dieser Arbeit bei personellen Engpässen zu diskutieren wird weder den Förderlehrern und -lehrerinnen noch den betroffenen Schülern gerecht. Viele mehr erzeugt es Resignation und wirkt demotivierend“, heißt es in der Stellungnahme. Förderlehrkräfte hätten wie alle Lehrerinnen und Lehrer eine Unterrichtspflichtzeit und einen festen Stundenplan. „Sie sind keine freie Verfügungs-Reserve.“
Fachfremder Einsatz bringt rechtliche Probleme mit sich
Ein längerfristiger oder gar dauerhafter fachfremder Einsatz bringt nach Ansicht der Fachgruppe auch rechtliche Probleme mit sich. So dürften Förderlehrer in ihnen fremden Fächern nicht benoten und auch keinen prüfungsrelevanten Stoff vermitteln. Ansonsten könnten entsprechende Prüfungen angefochten werden.