Während der Influenza-Welle im März 2018 hatte das Kultusministerium angekündigt, schwangere Lehrer/innen von ihrer Unterrichtstätigkeit zu befreien. Um den Unterricht weiterhin gewährleisten zu können, sollten auch Förderlehrer/innen im Regelunterricht eingesetzt werden.
Die Fachgruppe Förderlehrer im BLLV befürwortet diese Sondermaßnahme zwar grundsätzlich. Auch seien die Förderlehrer/innen vor Ort sicher bereit, in außergewöhnlichen Zeiten ihren Teil dazu beizutragen, die Situation abzumildern.
Da aber bereits seit vielen Monaten die Personaldecke in den meisten Grund- und Mittelschulen in Bayern nicht mehr ausreicht und deshalb Förderlehrer/innen bisweilen auch mit langfristigen Einsätzen entgegen der Dienstanweisung zur Übernahme von Vertretungen verpflichtet werden, müsse klargestellt werden, dass aus dieser Sondersituation kein Präzedenzfall werden dürfe. Auch dürfe aus diesem Sonderfall keine Legitimation für einen Einsatz als „Dauer-Mobile Reserve“ abgeleitet werden, der dann auch zukünftig einen fachfremden Einsatz, nämlich als „Billiglehrer“, bei Personalengpässen aufgrund des vorhandenen Lehrermangels begründen würde.
Sowohl der aktuelle Status als auch die Dienstanweisung für Förderlehrer lassen einen Einsatz“ für Vertretungen aus Sicht der FG Förderlehrer als „Dauerlösung“ nicht zu:
- Förderlehrer/innen gehören lt. BayEuG nicht zur Gruppe der Lehrer und sind weder für Benotungen noch anderen eigenständigen Unterricht innerhalb der Stundentafeln zugelassen
- Prüfungsrelevanter Unterricht von Förderlehrer/innen führt zur rechtlichen Anfechtbarkeit der Prüfungen
- Förderlehrer/innen werden mit A9 Eingangsbesoldung beschäftigt und leisten hier Unterrichtsstunden für mindestens A11-A13, erhalten aber i.d.R. keinen Ausgleich (z.B. Leistungsprämien) für diese Vertretungen
- Förderlehrer/innen haben gemäß ihrer Unterrichtspflichtzeit, wie alle Lehrkräfte, einen festen Stundenplan mit geplanten und individuell vorbereiteten Stunden. Sie sind keine freie Verfügungs-Reserve.
- Förderlehrer/innen bereiten sich wie jede andere Lehrkraft gewissenhaft und sorgfältig auf ihren Unterricht vor und arbeiten zum großen Teil mit ihren Gruppen und einzelnen Schülern nach langfristig angelegten und abgestimmten Förderplänen und Lernsequenzen. Eine kurzfristige Absage wegen Vertretung macht diese Arbeit zunichte, da sie i.d.R. nur an der einen Stelle innerhalb der Sequenz förderlich und sinnvoll ist.
- Förderlehrer/innen leisten nicht weniger wertvolle oder weniger wichtige Arbeit, nur weil i.d.R. mit weniger Schülern gearbeitet wird.
Über den Wert dieser Arbeit von Förderlehrer/innen bei personellen Engpässen stets zu diskutieren und in ein „Werte-Ranking“ einzutreten, wird weder den Förderlehrer/innen noch den betroffenen Schülern gerecht. Vielmehr erzeugt es Resignation und wirkt demotivierend auf alle Betroffenen. Vertretungen durch Förderlehrer/innen sollten im schulischen Alltag nur in wohlüberlegten Einzelfällen oder, wie aktuell angedacht, in Sondersituationen erfolgen, aber stets im Rahmen der Dienstanweisung.
Nach über 40 Jahren hervorragender Arbeit von FörderlehrerInnen dürfen solche Abwägungen – und damit Abwertungen von unterrichtlicher Arbeit - im bayerischen Bildungssystem nicht mehr stattfinden.
Für Individualisierung und Differenzierung braucht es besondere Kompetenzen und Fähigkeiten, besondere Lernumgebungen und besondere Lernwege. Diese besondere Arbeit leisten Förderlehrer/innen Tag für Tag zum Wohle der ihnen anvertrauten Schüler.