Für Lehrkräfte, die Fotos ihrer Schüler/innen anfertigen und diese für bestimmte Zwecke wie das Erstellen und Verteilen eines Fotoalbums zum Ende des Schuljahres oder die Dokumentation von Unterrichtserlebnissen nutzen möchten, gelten gemäß DSGVO – besonders Art. 4, 6 und 7 – folgende Hinweise:
Persönlichkeitsrecht
Es besteht das für jedermann geltende grundgesetzlich geschützte Recht am eigenen…