Gerade hat es das Kultusministerium verkündet. Es ist eine wichtige Entlastung für Lehrkräfte und ein großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung: Das Kultusministerium schafft das sog. "Amtliche Schriftwesen" für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ab. Mit sofortiger Wirkung entfällt für alle fertig ausgebildeten Lehrkräfte im Bereich der Grund- und Mittelschulen die Verpflichtung zur Vorlage von schriftlich ausgearbeiteten Unterrichtsvorbereitungen und -dokumentationen, das sog. „Amtliche Schriftwesen" mit seinen teils umfassenden Dokumentations- und Vorlagepflichten.
Gleichwertigkeit zeigt sich auch in den Arbeitsbedingungen
Die Regelung, dass Lehrkräfte ihre Unterrichtsplanungen bei der Schulaufsicht vorlegen und dort überprüfen lassen müssen betraf bislang ausschließlich die Grund- und Mittelschulen und war damit nicht nur eun unnötiger bürokratischer Mehraufwand. BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann: "Es wurde Zeit, dass sich die Gleichwertigkeit von Lehrkräften an den Grund- und Mittelschulen nicht nur in einer gerechten Besoldung zeigt und in einer Diskussion über die Lehrerbildung, sondern auch ganz konkret in den Arbeitsbedingungen. Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen oder in Förderzentren sind genau so kompetent wie die Lehrerinnen und Lehrer an anderen Schulen und müssen nicht unnötig kontrolliert oder bürokratischen Belastungen ausgesetzt werden."
Weiterführende Informationen
- Zur Pressemitteilung des Kultusministeriums
- Kultusministerielles Schreiben inkl. Anlage zur Umsetzung