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BLLV-Erfolg: Abschaffung des amtlichen Schriftwesens Startseite Topmeldung

Ein großer Schritt zu weniger Bürokratie an den Schulen

Mit sofortiger Wirkung entfällt das so genannte "Amtliche Schriftwesen". BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann freut sich über den Erfolg im Einsatz für weniger Bürokratie und Gleichwertigkeit der Arbeitsbedingungen!

Gerade hat es das Kultusministerium verkündet. Es ist eine wichtige Entlastung für Lehrkräfte und ein großer Schritt in Richtung Entbürokratisierung: Das Kultusministerium schafft das sog. "Amtliche Schriftwesen" für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ab. Mit sofortiger Wirkung entfällt für alle fertig ausgebildeten Lehrkräfte im Bereich der Grund- und Mittelschulen die Verpflichtung zur Vorlage von schriftlich ausgearbeiteten Unterrichtsvorbereitungen und -dokumentationen, das sog. „Amtliche Schriftwesen" mit seinen teils umfassenden Dokumentations- und Vorlagepflichten.

Gleichwertigkeit zeigt sich auch in den Arbeitsbedingungen

Die Regelung, dass Lehrkräfte ihre Unterrichtsplanungen bei der Schulaufsicht vorlegen und dort überprüfen lassen müssen betraf bislang ausschließlich die Grund- und Mittelschulen und war damit nicht nur eun unnötiger bürokratischer Mehraufwand. BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann: "Es wurde Zeit, dass sich die Gleichwertigkeit von Lehrkräften an den Grund- und Mittelschulen nicht nur in einer gerechten Besoldung zeigt und in einer Diskussion über die Lehrerbildung, sondern auch ganz konkret in den Arbeitsbedingungen. Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen oder in Förderzentren sind genau so kompetent wie die Lehrerinnen und Lehrer an anderen Schulen und müssen nicht unnötig kontrolliert oder bürokratischen Belastungen ausgesetzt werden."

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