Schulen in freier Trägerschaft: Personalkostenzuschüsse, Baukostenzuschüsse und Sachkostenpauschale
Nachfolgende Petition des Forum Bildungspolitik in Bayern, einem Zusammenschluss von 44 landesweit tätigen Organisationen, bitten wir Sie, an den zuständigen Haushaltsauschuss zur Beratung weiter zu leiten. Bitte informieren Sie uns über den Termin der Beratung in diesem Ausschuss vorab.
1. Personalkostenzuschüsse sind zu niedrig
Unter den Mitgliedern des Forum Bildungspolitik in Bayern sind auch Verbände von Schulen in freier Trägerschaft. Wir sind gemeinsam voller Sorge über die Zukunft dieser Schulen, da sowohl die Personalkostenerstattung als auch die Erstattung der Sachkosten auf Pauschalen umgestellt wurde. Bei der Personalkosten-Pauschale sind entgegen den Versicherungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus keine Anrechnungsstunden und kein Betrag für die Verwaltungskraft enthalten. Eine Beispielrechnung finden Sie in der Anlage. Auch werden ab diesem Schuljahr die persönlichen Anrechnungsstunden der verbeamteten Lehrkräfte, z.B. wegen Alters oder Behinderung, nun von den Unterrichtsstunden abgezogen – eine doppelte Benachteiligung der Schulträger, da diese Anrechnungsstunden schon vorher gar nicht in die Pauschale mit eingerechnet waren.
Petitum 1:
Die Personalkostenpauschale muss neu berechnet werden, die Anrechnungsstunden und der Anteil Gehalt Verwaltungskraft muss, wie vom Kultusministerium zugesagt, einkalkuliert werden.
2. Sachkostenpauschale und Baukostenzuschüsse
Was aber viel gravierender für die Zukunft der Schulen in freier Trägerschaft ist, ist die Einführung der Sachkostenpauschale. Der Montessori Landesverband Bayern e.V. hat bereits im Jahr 2006 dem Kultusministerium die Ergebnisse von drei Jahren Benchmarking aller Montessori-Schulen in Bayern vorgelegt. Das Gutachten der Firma Qualidata belegte eindeutig, dass eine bayernweit einheitliche Pauschale für die Sachkostenzuschüsse weit weg von jeder Gerechtigkeit wäre; die Rahmenbedingungen sind zu unterschiedlich, ob eine Schule in einem Ballungsraum oder auf dem Land angesiedelt ist, ob sie eigene Schulgebäude gebaut hat oder zur Miete ist, wie die Schülerbeförderung organisiert werden kann.
Die Berechnung der Grundlage für die aktuellen Sachkostenpauschalen hat bei den Montessori-Schulen eine Spannbreite von 600 Euro bis 4000 Euro pro Schüler/in und Jahr ergeben. Es gibt keine Möglichkeit für die Träger, Maßnahmen zu ergreifen, die diese enormen Unterschiede innerhalb einiger Jahre ausgleichen. Die größten Positionen im Trägerhaushalt sind Mieten und Beförderungskosten. Wer Miete zahlen muss, ist schon von Haus aus bei den Verlierern dieser Pauschalierung.
Diese Konstruktion hat einen Systemfehler: Trotz des Vorrangs der Baukostenförderung vor Mietförderung haben einige Regierungsbezirke die Schulträger aufgefordert, langfristige (15 bis 20 Jahre laufende) Mietverträge abzuschließen. In wenigen Fällen wurden die Träger angehalten, ihre eigene Schule zu bauen. Konkret sind 2/3 der im Verband organisierten Schulträger Mieter, 1/3 Gebäudeeigentümer. Der Anteil der Mietkosten an der Pauschale schwankt von 13 % - 63 %. Durch die Baukostenzuschüsse wird Eigentum aufgebaut, welches laufend Mietkosten einspart. Dass es viele Jahre dauert, bis die Baukostenzuschüsse ausbezahlt werden, ist kein Argument dafür, dass die Sachkostenzuschüsse auch für die Bezahlung der Zwischenfinanzierungszinsen herangezogen werden können. Die Baukostenförderung ist ein eigener Haushaltstitel und hat nichts mit Sachkosten zu tun. Allerdings sind die je 8,5 Millionen Euro Baukostenzuschüsse weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn ab 2015 immer noch rund 110 Millionen genehmigte Baukostenzuschüsse offen stehen.
Petitum 2:
Die Haushaltsmittel für die Baukostenzuschüsse müssen deutlich erhöht werden. Wir fordern für 2013 und 2014 je 30 Mio. Euro.
Wir können hier nicht alle Argumente aufführen, die gegen die jetzige Form der Pauschalierung der Sachkosten sprechen. Einen Punkt wollen wir noch erwähnen: die Schülerbeförderung. Es ist offensichtlich, dass die Situation in Ballungsräumen nicht vergleichbar ist mit der Situation auf dem Land. Auch ein Standortwechsel der Schulen ist keine Alternative; schließlich kann die Schule sich nicht von den Schülern und ihren Familien wegbewegen. Dazu kommt die fragwürdige Situation, dass in manchen Regierungsbezirken gemäß Schulfinanzierungsgesetz wirklich 100 % der tatsächlichen Kosten für die beförderungswürdigen Schüler erstattet wurden. Die Schulträger in diesen Regierungsbezirken werden nun dafür quasi „bestraft“; sie müssen massiv Beförderungskosten einsparen, haben ja aber nur die Kosten für die beförderungswürdigen Schüler erstattet erhalten.
Bei der Beförderung behinderter Schüler wird die Einführung der Pauschale dazu führen, dass Schüler mit Körperbehinderung, die einen barrierefreien (Einzel-)Transport benötigen, von den Schulen nicht mehr aufgenommen werden können bzw. die Schulen verlassen müssen. Dieses Ergebnis ist umso fragwürdiger, als bei behinderten Schülern, die Schulen mit dem Schulprofil Inklusion oder auch Förderschulen besuchen, weiterhin die tatsächlichen Beförderungskosten erstattet werden.
Sie sehen, dass eine Pauschale absolut kein adäquates, geschweige denn gerechtes Mittel ist, um die Sachkostenzuschüsse zu gestalten.
Das Forum Bildungspolitik in Bayern fordert, auf den Begriff „Pauschale“ zu verzichten. Die Grund- und Haupt-/Mittelschulen haben seit jeher eine Art Sonderstatus, weil sie im Vergleich zu Realschulen und Gymnasien sehr klein sind. Die Intentionen der Pauschalierung (Arbeitserleichterung, Kostenkontrolle) können auch erreicht werden, wenn die jetzt zur Berechnung der Pauschale ermittelten Durchschnitte von drei Jahren festgeschrieben werden, mit einer jährlichen Indexierung. Bei wesentlichen Änderungen, wie z.B. Aufbau der Schule mit einer Klasse mehr jedes Jahr kann eine fixe Steigerung vorgesehen werden.
Petitum 3:
Das Forum Bildungspolitik in Bayern bittet Sie, im Sinne der Existenzsicherung der Schulen in freier Trägerschaft die Sachkostenpauschale in eine Sachkostenvergütung (Sachkostenbudget) umzuwandeln.
<link file:3160>Anlage: Berechnung Personalkostenerstattung
Die Petition wurde vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen am 7.11.12 behandelt. Die Petition wurde mehrheitlich abgelehnt (§ 80 Nr. 3 GschO).