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Termine für Lehrproben weiterhin ungewiss Startseite
Referendariat

Das Prüfungsamt schweigt

Auch in der zweiten Woche nach den Osterferien gibt es noch keine Klarheit hinsichtlich der Lehrproben der Referendare. Deshalb wurden erneut zahlreiche Lehrprobentermine und -themen verschoben oder kurzfristig abgesagt.

Referendare müssen gerade ganz besonders starke Nerven haben: Das Ausbleiben einer Entscheidung seitens des Prüfungsamtes führt dazu, dass mit den angesetzten Lehrproben an den bayerischen Gymnasien auf unterschiedlichste Weise verfahren wird. Trotz aller Unsicherheit wird an manchen Terminen weiterhin festgehalten. Mehrere Fälle sind bekannt, in denen Referendarinnen und Referendare bis zum Tag vor der geplanten Lehrprobe hingehalten wurden, ob diese Lehrprobe stattfindet oder nicht. Und das, obwohl bereits mehrere Tage vorher klar war, dass der Lehrprobentermin in einer Phase des Distanzunterrichts liegt.

Als Begründung dafür, dass die Lehrproben noch nicht endgültig abgesagt wurden, hieß es in allen Fällen, dass auf eine Entscheidung des Prüfungsamtes gewartet wird, ob die Lehrproben gegebenenfalls auch als Prüfungsgespräche abgehalten werden dürfen. In diesen Fällen sind nicht nur die Referendarinnen und Referendare die Leidtragenden, auch die jeweiligen Seminarvorstände werden vor eine unmögliche Situation gestellt, eine Entscheidung zu treffen, für die es weder Präsenzfälle noch eine einheitliche Richtlinie gibt.

Vermeidbare psychische Belastungen

Letzten Endes sind es aber die Referendarinnen und Referendare, die der Untätigkeit des Prüfungsamtes zum Opfer fallen. Diese mussten nur, teilweise bereits zum wiederholten Male, eine Lehrprobe vollständig vorbereiten, die letztlich wegen eines (absehbaren) Ausfalls verworfen werden musste. Hinter jeder Lehrprobe stecken mehrere Tage Arbeit, die unterm Strich umsonst waren.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass Referendarinnen und Referendare auch in der Phase der Vorbereitung auf eine Lehrprobe weiterhin ihre Unterrichtsaufträge erfüllen müssen. Diese unnötige Zusatzbelastung führt aktuell dazu, dass die betroffenen Referendarinnen und Referendare über erhebliche physische, aber besonders auch psychische Belastungen klagen, die definitiv vermeidbar wären.

Prüfungsamt muss Prüfungsgespräch auch für den aktuellen Jahrgang (Start Sept. 2020) zulassen

Es ist an der Zeit, dass das Prüfungsamt endlich Klarheit schafft und das Prüfungsgespräch auch für den aktuellen Jahrgang (Start Sept. 2020) zulässt. Gerade im Hinblick auf die so häufig angeführte Chancengleichheit, ist das Prüfungsgespräch in der aktuellen Situation alternativlos. Die Zeit drängt: für den Jahrgang verbleiben nunmehr lediglich etwas mehr als zwei Halbjahre, in denen mittlerweile mindestens drei Lehrproben sowie eine schriftliche Hausarbeit abgelegt werden müssen. Weitere Verzögerungen durch ein Ausbleiben einer Entscheidung durch das Prüfungsamt führen nur zu weiteren Verdichtungen der Prüfungen und demnach zu einer unerträglichen Mehrbelastungen für die Referendarinnen und Referendare.

Dennis Frank, Fachgruppe Gymnasium des MLLV

-> Lesen Sie hier die Briefe, die der BLLV  an das Prüfungsamt Gunzenhausen, an Ministerialdirigent Präbst im KM und an Ministerialdirektor Graf geschrieben hat.



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