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Auszeichnung für "Neues Dienstrecht in Bayern" Service

Das beste Gesetz Deutschlands

Das beste deutsche Gesetz! So beurteilt die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) das „Neue Dienstrecht in Bayern“ und verleiht dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen dafür den 1. Preis. Der Bayerische Beamtenbund hat an dem Gesetz intensiv mitgearbeitet.

„Wir sind stolz an der Erarbeitung dieses bedeutenden Gesetzeswerks so intensiv und in enger Zusammenarbeit mitgewirkt zu haben“, so Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB).  Habermann, zugleich Leiter der BLLV-Abteilung Dienstrecht und Besoldung, war seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 von Anfang an in alle Erwägungen eingebunden.

„Kaum ein öffentlicher Dienst darf auf so kompetentes, motiviertes und engagiertes Personal zählen, wie der bayerische! Diesen Standortvorteil wollen wir in Zukunft noch weiter ausbauen!“, kündigt der BBB-Chef an.

 

Im kommenden Doppelhaushalt sind die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung zu schaffen. Dort müssen Mittel eingestellt werden, damit Leistungsanreize und –anerkennungen, Beförderungen und Stellenhebungen ebenso wie angemessene Einkommenserhöhungen in den kommenden zwei Jahren umgesetzt werden können.

Daneben bleiben auch zahlreiche Möglichkeiten kostenneutrale Verbesserungen voranzutreiben. „Der BBB steht bereit, Herr Staatsminister!“, sagt Habermann.

 

Dem bayerischen Staatsministerium der Finanzen, seinem obersten Dienstherrn, Finanzminister Dr. Markus Söder, seinen Vorgängern Kurt Faltlhauser, Erwin Huber und Georg Fahrenschon ebenso wie allen Beschäftigten, die mit ihrem Einsatz und ihrem fundierten Fachwissen zur Erarbeitung des Gesetzes beigetragen haben, gratuliert der Vorsitzende zur angemessen Anerkennung ihrer Leistungen.

Auch der Landtag habe mit der konzentrierten und über alle Fraktionen hinweg einmütigen Bearbeitung des rund 600 Seiten starken Gesetzentwurfs Einmaliges geleistet.