Entstanden ist diese besondere Fokusierung auf Schüler/innen auf Initiative des BLLV in Kooperation mit dem Veranstalterkreis des Deutschen Menschenrechts-Filmpreises in Nürnberg. Auch in der Fachjury ist der BLLV vertreten: Sandra Schäfer, Vorsitzendes des NLLV, wird die eingereichten Beiträge aus Sicht der Pädagog/innen bewerten.
Der Deutsche Menschenrechts-Filmpreis wird in folgenden Kategorien vergeben:
• Langfilm (professionelle Produktionen, ohne Begrenzung der Spiellänge)
• Kurzfilm (professionelle Produktionen, Spiellänge maximal 30 Minuten)
• Magazinbeiträge (professionelle TV-Formate, Spiellänge maximal 10 Minuten)
• Hochschule (Produktionen von Studierenden, ohne Begrenzung der Spiellänge)
• Amateure (Produktionen von nichtkommerziell arbeitenden Filmemacher, ohne Begrenzung der Spiellänge)
Zusätzlich wird einer der eingereichten Filme mit dem Bildungspreis geehrt. Als Kriterium gilt hier, dass sich der Beitrag in Umfang, Aussage und Darstellung in besonderer Weise für den Einsatz in Schulen und in der Bildungsarbeit eignet.
Jede Wettbewerbskategorie ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro dotiert.
Zusätzlich erhalten die Preisträger eine individuell gestaltete Statue. Die vorgelegten Arbeiten werden zuvor durch mehrere Fachjurys gesichtet und bewertet.
Die besten Filmemacher und Regisseure in den Wettbewerbskategorien werden im Rahmen der Preisverleihung am 8. Dezember 2018 in der Nürnberger Tafelhalle geehrt.