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BLLV fordert Planungssicherheit für elfte Klassen

Der Termin für das Zwischenzeugnis für Elftklässler an bayerischen Gymnasien wurde mehrfach verlegt. Es braucht jetzt eine endgültige Entscheidung.

Ursprünglich hätten die Elftklässler an den bayerischen Gymnasien am 12. Februar ihr Zwischenzeugnis in den Händen halten sollen. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtsausfälle durch Quarantänemaßnahmen und den Lockdown ab Mitte Dezember wurde dieser Termin scheibchenweise immer weiter nach hinten verschoben, im Moment gilt der 26. März als Stichtag.

Da noch viele Klausuren nicht geschrieben sind, war dies auch vernünftig und richtig. Da jedoch jetzt vier Wochen vor diesem Termin die Schulen immer noch keinen Präsenzunterricht für die elften Klassen anbieten dürfen, ist auch dieser Termin wieder gefährdet. Damit ist nun ein Moment erreicht, an dem ein weiteres Hinauszögern nicht mehr sinnvoll ist. Eine erneute Verschiebung des Termins auf die Zeit nach den Osterferien ist inhaltlich fragwürdig und bleibt aufgrund der pandemischen Entwicklung unsicher. Die Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte brauchen aber endlich eine verlässliche Planungsgrundlage. Aufgrund der Ausbreitung der Corona-Mutationen kann man auch heute immer noch nicht sicher sagen, ab wann ein Präsenzunterricht zuverlässig und flächendeckend in allen elften Klassen wieder stattfinden kann. Deshalb muss jetzt ein fixer Termin festgelegt werden.

Der BLLV fordert, dass unabhängig von der Frage, ob und wann wieder Präsenzunterricht stattfindet und Klausuren nachgeschrieben werden können, der momentan gültige Zeugnistermin 26. März als endgültig festgeschrieben wird. Alle Schulaufgaben, die bis dahin noch nicht geschrieben wurden, werden nicht zur Bildung der Halbjahresnoten herangezogen. In diesen Fächern wird stattdessen im zweiten Halbjahr eine Schulaufgabe abgehalten. Damit wäre sichergestellt, dass unabhängig von regionalen Unterschieden an allen bayerischen Gymnasien für alle Elftklässler gilt, dass für sie im Laufe der elften Jahrgangsstufe eine Halbjahresnote mit und eine Halbjahresnoten ohne Schulaufgabe gebildet wurde.

Dies wird die Vergleichbarkeit der Bewertung sicherstellen und endlich Planungssicherheit für die Schulen, Schüler, Lehrkräfte und Eltern bedeuten. Ein weiteres scheibchenweises Verschieben ohne sichere Perspektive ist nicht mehr länger hinnehmbar.

>> Ein Kommentar von Dr. Fritz Schäffer, Leiter der Abteilung Schul- und Bildungspolitik im BLLV

 



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