Für die schriftlichen Abiturprüfungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 wurden vom ISB fachspezifisch verbindliche Schwerpunktsetzungen getroffen und damit diverse Lehrplaninhalte als nicht prüfungsrelevant deklariert. Dies erfolgte aufgrund der pandemiebedingten Beeinträchtigungen zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler. Für die Abiturprüfung im Jahr 2023, also für den mit Beginn dieses Schuljahres in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe Jahrgang Q11, erfolgte bislang noch keine verbindliche Schwerpunktsetzung.
Pandemiebedingt konnten die Schülerinnen und Schüler vor allem im letzten Schuljahr, das auch schon für die Abiturprüfung bedeutsam ist, nicht im üblichen Maß Routinen entwickeln und Kompetenzen aufbauen. Um eine ausreichende Vorbereitung auf die Abiturprüfung zu ermöglichen und um im laufenden Unterricht nachhaltig Kompetenzen aufbauen zu können, fordert der BLLV zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler die fachspezifisch verbindlichen Schwerpunktsetzungen der Abiturprüfung 2022 auch für das Jahr 2023 festzulegen.
Diese Festlegung sollte möglichst bald erfolgen, da in diesem Schuljahr die Verpflichtung entfallen ist, in Fächern, in denen vom Lehrplan keine bestimmte Abfolge der Themen vorgeschrieben wurde, die im Lehrplan angegebene Reihenfolge der Themen und innerhalb der Themenbereiche jeweils die vorgesehene Abfolge der Inhalte einzuhalten.