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"Bildung nur mit uns!"

Unter dem Stern der Einkommensrunde 2021 initiierte der dbb, Dachverband des BLLV, kürzlich bundesweit in den Ländern die "Bildung nur mit uns!"-Aktionswoche mit einem Tag für Lehrkräfte. Auch die BLLV-Kreis- und Bezirksverbände waren mit dabei.

Das Ziel ist klar: Höhere Besoldung. Dafür setzt sich der BLLV bei der Aktionswoche "Bildung nur mit uns" ein. Ganz konkret: Eine Erhöhung von fünf Prozent, mindestens jedoch 150 €, im Zuge der aktuell noch laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. 

Die Gründe liegen für die beiden BLLV-Vizepräsidenten Tomi Neckov und Gerd Nitschke auf der Hand. "Die insgesamt sehr gute wirtschaftliche Entwicklung und die derzeit hohe Inflation sprechen für die deutliche Erhöhung der Tarifentgelte." Nur mit einer konkurrenzfähigen Bezahlung könne dem Lehrermangel, besonders in der Grund- Mittel- und Förderschule, begegnet werden.

Online-Petition des BBB/dbb

Jeder kann sich für ein faires Tarifergebnis einsetzen! Auch BLLV-Mitglieder können jetzt bei der Online-Unterschriftenaktion von BBB/dbb mitmachen: Für 5 Prozent, mindestens 150 Euro! >> Stimme auf change.org abgeben

 

Wertschätzung der Arbeit im öffentlichen Dienst der Länder durch den Arbeitgeber äußere sich auch in der Bereitschaft, die Beschäftigten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abzukoppeln, sind Neckov und Nitschke überzeugt. "Wir erwarten nicht nur einen ordentlichen Tarifabschluss. Wir erwarten auch, dass er in Bayern wie in den letzten Jahren zeitgleich auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten und damit auch für die Lehrkräfte übertragen wird."

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 27./28. November 2021 in Potsdam statt.

Zum Hintergrund:

-> Warum ist der TV-L, der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, überhaupt ein Thema für den BLLV?

Lehrerinnen und Lehrer sind doch Beamte und unterliegen damit keinem Tarifvertrag. Einfache Antwort: Der BLLV vertritt ja nicht nur die Lehrkräfte. Die Tarifverhandlungen betreffen auch alle anderen im öffentlichen Dienst angestellten Mitglieder der Schulfamilie, die ebenso im BLLV organisiert sind.

Die Verwaltungsangestellten sind die größte Gruppe, aber nach den Regelungen des TV-L werden auch die anderen in einem Angestelltenverhältnis beschäftigten Kräfte an den Schulen bezahlt. Auch Teamlehrkräfte, externe Kräfte oder Schulassistenten, genauso wie ein Teil der im BLLV organisierten Erzieherinnen und Erzieher. Außerdem sind auch nicht alle Lehrkräfte verbeamtet. Eine nicht geringe Zahl der Lehrerinnen und Lehrer an den bayerischen Schulen sind im Angestelltenverhältnis beschäftigt.  Somit vertritt der BLLV nicht nur verbeamtete Lehrkräfte, sondern auch viele Angestellte aus unterschiedlichsten Gruppen, für die der TV-L gilt.

Dazu kommt: Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst haben auch immer Auswirkungen auf die Beamtenbesoldung. Sie wurden in Bayern in den letzten Jahren stets systemgerecht und zeitgleich für den Beamtenbereich übernommen und so wird dies auch hoffentlich in diesem Jahr wieder geschehen. Insofern sind die Tarifverhandlungen, die Aktionen zu den Verhandlungen und damit verbundene Streiks immer auch ein wichtiges Thema für den BLLV und betreffen direkt oder indirekt einen ganz großen Teil der Mitglieder.

Für die Mitglieder des BLLV ist der dbb beamtenbund und tarifunion als Dachorganisation Verhandlungsführer auf Arbeitnehmerseite. Gefordert wurden für die Tarifverhandlungen 2021 eine Erhöhung der Tarifentgelte um 5 Prozent und dabei mindestens um 150 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Auch die Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte der Länder (TV EntGO-L) ist ein wichtiges Thema in den Verhandlungen - und damit auch die weitere Entwicklung in Richtung A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte. Die Arbeitgeberseite, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, hat da natürlich andere Vorstellungen und argumentiert vor allem mit den leeren Kassen in Folge der Corona-Pandemie. Ebenso wird auf Arbeitgeberseite versucht, im Bereich der Arbeitsvorgänge Absenkungen bei den Einstufungen zu erreichen, was aus Sicht der Arbeitnehmerseite eindeutig der Urteilslage des Bundesarbeitsgerichtes widerspricht.

Trotzdem gibt es sehr gute Argumente für die Forderungen der Arbeitnehmerseite. So spricht die insgesamt sehr gute wirtschaftliche Entwicklung für eine deutliche Erhöhung der Tarifentgelte. Dies belegen auch erste Schätzungen zu den Entwicklungen der Steuereinnahmen.  Auch zum Ausgleich der deutlich gestiegenen Inflation ist eine Erhöhung der Entgelte notwendig. Und es geht um die Attraktivität der Arbeitsplätze: Der allgemeine Fachkräftemangel geht auch am öffentlichen Dienst nicht spurlos vorüber. Dies zeigt unter anderem deutlich der in allen Bundesländern herrschende Mangel an Lehrkräften. Um im Vergleich mit den anderen Arbeitgebern konkurrenzfähig bleiben zu können, bedarf es einer deutlichen Steigerung der Attraktivität, auch durch eine bessere Bezahlung der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst. Gerade der öffentliche Dienst hat in Zeiten der Pandemie außergewöhnliche Leistungen erbracht - was sich nicht nur im Beifall von Balkonen, sondern auch finanziell niederschlagen muss.

Mit dem nun nach der dritten Verhandlungsrunde erreichten Ergebnis konnte wieder ein Teil der Forderungen unserer Seite umgesetzt werden. Doch der Kampf geht weiter und so werden auch die nächsten, schon bald startenden Tarifverhandlungen wieder ein wichtiges Thema für den BLLV und seine Mitglieder, ob Angestellte oder Beamte.

Autor: Hans Rottbauer

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