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Angst, Frust, Unsicherheit - diese Worte beschreiben die aktuelle Gefühlslage zukünftiger Lehrerinnen und Lehrer während ihres Staatsexamens in Bayern. Viele Studierende verspüren einen Kontrollverlust und fehlende Transparenz, sobald es auf das Staatsexamen zugeht. Die Studierenden im BLLV haben deshalb persönliche "Examensgeschichten" zusammengetragen und auf deren Basis gemeinsam mit den Fachreferaten des BLLV eine Petition an den Bayerischen Landtag verfasst. Der Titel: Verbesserte Prüfungsbedingungen im Staatsexamen durch Überarbeitung der 1. Lehramtsprüfung.
Wurde nicht ausreichend vermittelt, worauf das Studium vorbereiten sollte? Hat sich niemand die Mühe gemacht, anschaulich darzustellen, was in einem Lehramtsstudium wichtig ist und welches Etappenziel das Staatsexamen dabei verfolgt? - Schon die Lernpsychologie sagt, dass wir nur Lernen können, wenn wir wissen wozu.
Ist es tatsächlich das Ziel des Freistaates, seine zukünftigen Lehrer/innen, die die zukünftige Generation ausbilden sollen, mit einem solchen Unbehagen in den Schuldienst starten zu lassen? Die Studierenden haben hierzu eine klare Haltung: "Es muss aufhören, dass junge, angehende Lehrkräfte mit Ängsten und Demotivation aus ihrem Studium gehen. Es darf nicht sein, dass Studierende ihr Können nicht adäquat zeigen können, weil die Aufgaben zu spezifische Teilaspekte eines Themas abprüfen. Es darf nicht sein, dass es keinerlei Transparenz über das Staatsexamen gibt."
Forderungen der Studierenden
Bedingungen und Inhalte
- faire und transparente Prüfungsbedingungen
- dass Studieninhalte und Fragen im Staatsexamen besser aufeinander abgestimmt werden. Bisher konzentrieren sich die Fachwissenschaften in der Lehre auf bestimmte Themen in der Tiefe, die im Staatsexamen aber eher in der Breite abgefragt werden
- einen transparenten Katalog mit konkreten Prüfungsinhalten, die mehr als nur Stichworte sind, wie sie aktuell in der Prüfungsordnung stehen
- dass die Vorbereitungszeit für das Staatsexamen realistisch in die Regelstudienzeit eingerechnet wird
Bewertung
- einen einheitlichen Bewertungshorizont für alle schriftlichen Examen, welcher der Prüfung in der Einsichtnahme beiliegt.
- eine wertschätzende und nachvollziehbare Korrektur. Die Aufgaben des Staatsexamens mit vereinzelten Stichwörtern oder arroganten Kommentaren am Rand zu korrigieren, so wie es aktuell geschieht, ist inakzeptabel. Nach einer Prüfung wie der des Staatsexamens, haben sich die Studierenden zumindest ein anständiges und nachvollziehbares Feedback verdient.
Beratung
- qualifizierte Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme rund um das Staatsexamen im Lehramtsstudium
- kompetente Beratung in den Prüfungsämtern der Universitäten bezüglich des Staatsexamens
- dass den Studierenden, die das Staatsexamen nicht bestanden haben, der Notenbrief mit Beilage eines Informationsblatts für weitere Schritte und Möglichkeiten zugeschickt wird
Organisation
- dass die Termine der Staatexamensprüfungen mindestens ein halbes Jahr vorher veröffentlicht werden, um den Studierenden einen angemessenen und planbaren Lernzeitraum zu gewähren
- dass es zeitnahe Nachholtermine in Krankheitsfällen gibt. Momentan verlieren Studierende bis zu eineinhalb Jahren, wenn sie aufgrund von Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen können
- dass Studierende ihr Staatsexamen beliebig oft wiederholen können. Es darf nicht sein, dass Studierende nach vielen Jahren des Studiums ohne Abschluss dastehen
- dass regelmäßig Statistiken darüber veröffentlicht werden, wie viele Studierende ihr Staatsexamen bestanden haben, welche Notendurchschnitte erreicht wurden, etc.
- ein festes Datum, an dem spätestens alle Noten verschickt werden müssen, um allen die gleichen Chancen zu geben, um sich auf den nächsten Prüfungstermin vorzubereiten
- dass die Staatsexamensaufgaben frei von jeglichen Fehlern sind - wenn es mal passiert, dann muss es einheitliche Regelungen darüber geben, was geschieht, wenn Fehler entdeckt werden, d.h. was den Studierenden in so einem Fall zugestanden wird
- dass bei Einlegung eines Einspruchs, die Nachkorrektur von einem dritten unabhängigen Korrektor gemacht wird und nicht an die beiden Erst- und Zweitkorrektoren zurückgehen
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