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Forderung im Schulterschluss Startseite

Besoldung der Bayerischen Schulaufsicht anpassen

In einer gemeinsamen Erklärung fordern BLLV, KEG und der Bayerische Schulaufsichtsverband angesichts zunehmender Herausforderungen an Schulämtern und Bezirksregierungen eine leistungs- und verantwortungsbezogene Besoldung für die Bayerische Schulaufsicht.

Zuletzt hat das Kultusministerium im Mai 2023 die Aufgaben der Staatlichen Schulaufsicht neu gefasst, da sich Herausforderungen und Ausrichtungen deutlich erweitert und geändert hatten. Aktuell zeigt die Bayerische Schulaufsicht an den Staatlichen Schulämtern und Bezirksregierungen enormen Einsatz, um beispielsweise trotz Personalmangels die Personalversorgung zu gewährleisten, die Beschulung in der Erstmigration und Integration an allen Schularten zu ermöglichen und aktuelle und kommende bildungspolitische Vorhaben umzusetzen wie Startchancenprogramm, Pisa-Offensive, Digitalisierung und Anspruch auf Ganztagsbetreuung.

Schulaufsichtspersonen an Schulämtern und Bezirksregierungen sind zudem mit Blick auf die vergleichsweise enorme Personalverantwortung in der Besoldung zu schlecht gestellt. Daher fordern der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV), die Katholische Erziehergemeinschaft Bayern (KEG) und der Bayerische Schulaufsichtsverband (BSV) in einer gemeinsamen Erklärung, adressiert an Kultusministerin Anna Stolz und Finanzminister Albert Füracker, eine entsprechende Anpassung der Besoldung für die Bayerische Schulaufsicht:
 

Die Erklärung von BLLV, KEG und BSV im Wortlaut

Lehrerverbände und Schulaufsichtsverband einig:
Anpassung in Besoldung der Bayerischen Schulaufsicht dringend erforderlich


In den vergangenen Jahren – und nicht nur im Rahmen der Corona-Pandemie sowie der Beschulung ukrainischer Kinder und Jugendlicher – hat sich die Bedeutsamkeit und Stärke der Bayerischen Schulaufsicht an Grund-, Mittel- und Förderschulen besonders deutlich gezeigt.

Auf Grund neuer Herausforderungen und Ausrichtungen wurden die Aufgaben der Staatlichen Schulämter vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183) bereits am 17. November 2020 (BayMBl. Nr. 691) geändert und im Mai 2023 neu gefasst. Neben den grundständig zu bewältigenden Aufgaben (siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 25. Mai 2023, Az. III.3-III.4-BO7126-4b.9 170 (BayMBl. Nr. 286)) nimmt der Umfang an Zuständigkeiten beständig zu. Die Verantwortlichen an den Staatlichen Schulämtern und Regierungen sind bereit, sich diesen Anforderungen bestmöglich und mit Blick auf gesamtgesellschaftliche Herausforderungen zu stellen. Aufgrund ihrer Nähe zu den Schulen und anderweitigen Akteuren in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind sie auch die Einzigen, die dies adäquat bewerkstelligen können.

Über ihre grundlegenden Tätigkeitsbereiche hinaus gewährleistet die bayerische Schulaufsicht an den Staatlichen Schulämtern und Bezirksregierungen aktuell unter anderem:

  • eine tragfähige und zuverlässige Personalversorgung in Zeiten herrschenden Personalmangels,
  • eine zielführende Beschulung in der Erstmigration und Integration an den Schularten in ihrer Zuständigkeit und mittlerweile auch an allen weiteren Schularten
  • sowie eine gelingende Umsetzung zahlreicher derzeit und in den kommenden Jahren höchst relevanter bildungspolitischer Vorhaben, etwa das Startchancenprogramm, die Pisa-Offensive, die Digitalisierung und der Anspruch auf Ganztagsbetreuung.

Die Verantwortlichkeiten der Staatlichen Schulämter weiten sich somit erkennbar aus. Zudem übernehmen die Fachlichen Leitungen koordinierende und mittlerweile verstetigte Aufgaben für besser besoldete Berufsgruppen.

Daraus und aus der geplanten Hebung der Besoldung von Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen im Zug der A13-Einstiegsbesoldung bis zu A15 sowie der Tatsache, dass Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamte in der Besoldung per se schlechter gestellt sind als Schulleitungen anderer Schularten mit deutlich weniger Personalverantwortung ergibt sich folgende sachlogische Konsequenz:

Es müssen Anpassungen in der Eingruppierung der Schulaufsichtspersonen an den Staatlichen Schulämtern und Bezirksregierungen erfolgen. Die Besoldung von Fachlichen Leitungen muss an allen Staatlichen Schulämtern auf mindestens A16 angehoben werden. Nur so lässt sich eine nachvollziehbare und leistungs- sowie verantwortungsbezogene Besoldung gewährleisten.

Simone Fleischmann, BLLV-Präsidentin
Martin Goppel, KEG-Landesvorsitzender
Jürgen Heiß, BSV-Landesvorsitzender

» Die Erklärung von BLLV, KEG und BSV als pdf