Für die Beschäftigten des Freistaates Bayern galt bisher: In Bayreuth, in der Landesfamilienkasse des Landesamtes für Finanzen, wird die Höhe des Kindergeldes festgesetzt und die Auszahlung vorgenommen. Im Zuge des Familienkassenreform wird dies aber zum 1. Dezember 2021 umgestellt.
Für die Beamtinnen und Beamten aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ist der 1. Juni 2022 vorgesehen. Eine neue Einreichung der Anträge muss nicht stattfinden: Die Bundesagentur zahlt nahtlos weiter.
>> Weitere Informationen von BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke