Rechtliche Rahmenbedingungen
Konferenzen sind gesetzlich vorgeschrieben und zu deren Konzeption und Durchführung gibt das Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen klare rechtliche Rahmenbedingungen vor, Art. 58 BayEUG. In Kapitel 2, § 3 bis 7 der Bayerischen Schulordnung sind außerdem detaillierte Regelungen zu Aufgaben, Sitzungsformalitäten, Beschlussfassungen und Ausschüssen…