„Pack deine Sachen! Bald geht es los nach … München“ – eine solche Aufforderung kann Vorfreude auf einen selbst gebuchten Urlaub wecken, wenn sie vom Vermietungsportal Airbnb kommt. Eine entsprechende schriftliche Anweisung der Bezirksregierung ist für manch angehende Lehrkraft der Weltuntergang. Viele nehmen den Hinweis auf ihren künftigen Einsatzort fatalistisch hin, immerhin bedeutet er die erhoffte Einstellung. Überraschend kommt er für niemanden. Seit vielen Jahren schon erhalten Lehramtsanwärter nach der Prüfung die unwiderstehliche Einladung nach Oberbayern.
Dahinter steckt kein böser Wille, sondern das Ziel der „gleichmäßigen und gerechten Verteilung der Lehrkräfte“ und den Einsatz dort, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Drei Gründe werden genannt:
- Der hohe Frauenanteil in Oberbayern führt zu mehr Stundenverlusten, die im Rahmen der Neueinstellung ersetzt werden müssen.
- Der prozentuale Schüleranteil hat sich in Oberbayern in den letzten Jahren erheblich erhöht, blieb in Schwaben relativ konstant und ist in den übrigen Regierungsbezirken massiv zurückgegangen.
- Die Universitäten in München bilden nur knapp 15 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer aus – aber rund 35 Prozent der bayerischen Schülerinnen und Schüler gehen in Oberbayern zur Schule.
Das Kultusministerium muss deshalb reagieren und schickt die Lehrerinnen und Lehrer auf die Reise. Im Juli 2017 konnten deshalb 341 Lehrkräfte (bei rund 1.130 Anträgen) in den Heimatbezirk zurückversetzt werden. Gleichzeitig mussten aber die jungen Lehrkräfte über den Lehrerausgleich nach Oberbayern. In der Regel mussten alle ledigen Prüflinge den Weg in Richtung Süden antreten (503 „Vollzeitkontingente“). Nur Eltern, Schwangere, schwerbehinderte Menschen und die Prüfungsbesten wurden grundsätzlich ausgenommen.
Ebenso trifft es die Zweitqualifikanten, die ihre Bewährungsfeststellung positiv bestanden haben. Diese werden ebenso in den Lehrerausgleich mit einbezogen. Wieder mussten deshalb über 150 Kolleginnen und Kollegen mehr nach Oberbayern im Vergleich zu Rückversetzungen in die anderen Bezirke.
Beides geschieht nach transparenten Kriterien, deren Umsetzung besonders durch die Personalvertretungen in den aufnehmenden und abgebenden Bezirken kontrolliert werden. Wenn jemand in einen anderen Regierungsbezirk versetzt wird als den bisherigen oder den gewünschten, müssen die sozialen und familiären Verhältnisse berücksichtigt werden.
Oberbayern ist aber nicht gleich Oberbayern: Die Einstellungen im größten Regierungsbezirk kann nicht gleichmäßig auf alle Landkreise verteilt werden. Die grenznah gelegenen Schulamtsbezirke (Eichstätt, Neuburg a. d. Donau, Ingolstadt, Pfaffenhofen, Freising, Erding) sind aufgrund der seit Jahren praktizierten Zuweisung von Lehrkräften weitgehend nicht mehr aufnahmefähig. Also konzentriert sich alles auf München und München-Land.
Es steigt allerdings die Zahl derer, die es sich offensichtlich leisten können, auf eine Planstelle und alle damit verbundenen Vorteile des Berufsbeamtentums zu verzichten, und deshalb nicht in Oberbayern antreten. Die Ablehnung von Einstellungsangeboten führt deshalb zum Ersatz durch sogenannte Nachrückerverträge.
Beim derzeitigen Lehrermangel in Grund-, Mittel- und Förderschulen konnten deshalb in Oberbayern meist nur noch Verträge an Realschul- oder Gymnasiallehrkräfte, Studierende mit und ohne 1. Staatsexamen, Pensionisten oder sonstiges pädagogisches Personal vergeben werden. Mit Miss Sophie: „The same procedure as every year!“. Gerd Nitschke
Der Beitrag ist der Ausgabe 5/2017 des BLLV-Verbandsmagazins "Bayerische Schule" entnommen.