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Thema "Vorsorgen" im BLLV-Sozialbrief Service

Wenn die Eltern sterben

Wer bestimmen will, was mit ihm als Patient oder nach seinem Ableben geschieht, sollte vorsorgen und rechtzeitig seinen Willen festlegen. Selbst Eltern sollten sich überlegen, wer im Trauerfall das Sorgerecht für ihre Kinder erhält. Der neue BLLV-Sozialbrief klärt auf, was zu beachten ist.

Die Herbstausgabe des BLLV-Sozialbriefs widmet sich diesmal dem Schwerpunkt „Vorsorgen“ und hält Informationen rund um die „Vorsorgevollmacht“ und die „Patientenverfügung“ bereit. Auch wie der digitalen Nachlass (zum Beispiel E-Mail-Konten) eines Verstorbenen zu regeln ist, dazu gibt es Tipps.

Sozialbrief 4/2017, Sonderausgabe "Vorsorge"