16_Referendariat_Zulassung
Einstellungssituation - 13.11.2015 Themen

Nein zur Zulassungsbeschränkung zum Referendariat

BLLV lehnt das Vorhaben des Kultusministeriums entschieden ab / Präsidentin Fleischmann will stattdessen starre Strukturen der Lehrerbildung aufbrechen

Pressemitteilung - Die Pläne des Kultusministeriums, die Zulassung von angehenden Lehrern zum Referendariat einzuschränken, stoßen beim BLLV auf massive Ablehnung. „Wir können das nicht mittragen“, erklärte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann heute in München.

 

„Hier wird eine Diskussion zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt vom Zaun gebrochen“, so Fleischmann. Es gebe einen noch nicht abschätzbaren Mehrbedarf an Lehrkräften aufgrund der vielen jungen Flüchtlinge. Sie alle hätten ein Recht auf Bildung. Dringend gebrauchte Lehrerinnen und Lehrer für Grund- und Mittelschulen seien aber faktisch nicht mehr vorhanden. „Gerade jetzt brauchen Abiturienten positive Signale, um sich für ein Lehramtsstudium zu entscheiden.“ Eine Beschränkung der Zulassung zum Referendariat würde dagegen abschreckend wirken.

 

Das Kultusministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes vorgelegt. Bislang hatten alle Absolventen eines Lehramtsstudiums die Garantie, anschließend ins Referendariat gehen zu können. Erst danach ist ihre Ausbildung zum Lehrer abgeschlossen. Erst dann können sie an den Schulen arbeiten. Diese Garantie will das Kultusministerium nun aufheben. Künftig soll es möglich werden, Bewerber bis zu drei Jahre auf den Zugang zum Referendariat warten zu lassen. Der BLLV hat dies in einer Stellungnahme entschieden abgelehnt.

 

„Regelmäßig wechseln sich im Lehrerberuf Phasen des Lehrermangels und der Arbeitslosigkeit ab. Derzeit sind viele Lehrer für Realschule und Gymnasium arbeitslos, während Lehrer für Grund- und Mittelschullehrer sowie Berufsschulen fehlen. Eine Beschränkung der Zulassung zum Referendariat hilft da wenig. Was wir brauchen ist Polyvalenz“, sagte Fleischmann. Das bedeute, dass Lehrkräften der Wechsel in andere Schularten und ganz andere Berufsfelder erleichtert werden muss. „Die Ausbildungsinhalte müssen geändert, starre Strukturen müssen aufgebrochen werden und mehr Flexibilität in der Lehrerbildung Einzug halten.“

 

Das Kultusministerium plant, die Zulassungsbeschränkung zum Referendariat bereits für Studierende einzuführen, die 2014 mit dem Studium begonnen haben. Dies wertet der BLLV als Bruch des Vertrauensschutzes. Die Betroffenen hätten ihr Studium unter anderen Voraussetzungen begonnen.

 

„Der BLLV fordert das Kultusministerium auf, die Pläne nicht weiter zu verfolgen und den Gesetzentwurf fallen zu lassen“, schloss Fleischmann. 

 

Andrea Schwarz, BLLV-Pressereferentin M.A. Tel: 089/ 72 100 129, presse (at) bllv.de