Gefährdet sind vor allem Zweigstellen, denn für sie gilt die Bestandsgarantie der Staatsregierung nicht. Ausführlicher Studienbericht Schon lange nicht mehr verfügt jede bayerische Gemeinde über eine rechtlich eigenständige Schule. In derzeit knapp 500 Gemeinden werden Schulhäuser nur noch als Filiale einer größeren Schule geführt. Der Fortbestand dieser Außenstellen ist ungewiss. Denn die Bestandsgarantie der Staatsregierung gilt nur für rechtlich eigenständige Schulen. Die Filialen hingegen können jederzeit ohne Anhörung von Bürgern, Kommunen und Politik durch die übergeordneten Behörden dicht gemacht werden.
Das betrifft jeden fünften Grundschulstandort. Insgesamt 343 Standorte (Filialen und rechtlich selbstständige Einrichtungen) können nach Berechnungen des BLLV schon heute nicht mehr alle vier Jahrgangsstufen anbieten. 243 von ihnen sind Standorte mehrhäusiger Schulen. Für sie gilt die Garantie der Staatsregierung nicht, weshalb sie als akut bedroht angesehen werden müssen. Das betrifft ein Drittel aller Außenstellen. Langfristig gefährdet sind auch Zweigstellen, die derzeit nur noch vier Klassen bilden können.
Diese Zahlen fußen auf einer stichprobenartigen Erhebung des BLLV, die der Verband in diesem Frühjahr durchgeführt hat. Die Stichprobe umfasst insgesamt 178 Grundschulen, davon 157 Schulen mit zwei Standorten und 21 Schulen mit drei oder mehr Häusern. Die Daten wurden hochgerechnet auf alle Grundschulstandorte Bayerns.
Bestandsgarantie verzögert
Schließung nur Die Bestandsgarantie verhindert eine Schließung keineswegs, sie verzögert sie unter Umständen nur. 43 rechtlich eigenständige Schulen können derzeit nur noch zwei Klassen bilden. Sofern sie sie zusammengenommen noch 26 Schüler haben und damit die Untergrenze erreichen, profitieren sie von der Standortgarantie.
Allerdings könnte die Schließung auch verzögert und schleichend durch die Hintertür kommen: Zuerst wird eine Grundschule von einer benachbarten Einrichtung aus geleitet, um sie weiter erhalten zu können. In einem zweiten Schritt verliert sie ihre rechtliche Eigenständigkeit und wird der größeren Schule als Zweigstelle angegliedert.
Die juristischen Hürden, eine solche Filiale zu schließen, sinken deutlich. Eine Schließung ist dann nur noch ein Verwaltungsakt – ganz ohne Anhörung von Bürgern und Kommunen. Das Aus kommt lautlos in Form eines Verwaltungsbescheids. Ein Schicksal, dass hunderten von Filialschulen schon heute blühen könnte.
Seit 2008 wurden nach Schätzungen des Kultusministeriums 60 Außenstellen geschlossen. Dokumentiert ist zudem die Schießung von 12 rechtlich eigenständigen Grundschulen.