Postitionspapier vom 10. Juni 2016 Positionen
Positionen

Grundlagenpapier der Landesfachgruppe Schulverwaltung zur Position des BLLV „Schulaufsicht im Wandel“

Grundlagenpapier zur Reform der Schulverwaltung und zu den Vorschlägen des Kultusministeriums.

  • 1. Die LFG begrüßt die Initiative des KM auf die unterschiedlichen Belastungen der Schulaufsicht vor Ort zu reagieren und dazu ein stimmiges, mit den Verbänden abgesprochenes Konzept zu erarbeiten. Dabei sollen insbesondere die regionalspezifischen Bedingungsfaktoren (z.B. Anzahl der Lehrkräfte, Anzahl der Schulen / pro Schulrätin/Schulrat, räumliche Ausdehnung) beach-tet werden. Die bayerischen Großstädte bedürfen einer besonderen Berücksichtigung.
    Eine flächendeckende, einheitliche „Zuteilungsformel“ für Schulaufsichtsbeamte ist nicht möglich!

  • 2. Die LFG begrüßt, dass die „Vierstufigkeit“ in der Verwaltung (Schule, Schulamt, Regierung, KM) Bestand hat und die Standorte der Schulämter erhalten bleiben.

  • 3. „Aufgabenkritik“
    Den Aspekt der „Aufgabenkritik“ befürwortet die LFG ausdrücklich; dies gilt insbesondere für die Bereiche:
    • Verwaltungsaufgaben
    • Begleitungsaufgaben
    • Konfliktmanagement

    Es sollten klare Abstimmungen getroffen werden, um die Arbeitsprozesse in den einzelnen Verwaltungsebenen zu optimieren. Alle vier Ebenen müssen klar beschrieben werden; entsprechend muss dann aber auch in allen Ebenen gleich gehandelt werden.

  • 4. Effizientes, ökonomisches Verwaltungshandeln
    Die Aufgabenbeschreibungen für die einzelnen Verwaltungsebenen sind zu konkretisieren. Dann entscheidet ausschließlich die Ebene, der diese Aufgabe zugeteilt wurde. Doppelungen werden damit verhindert.

    Durch die Änderung der Schullandschaften und andere regionale Verände- rungen (Bildungsregionen) sind Konsequenzen hinsichtlich der Kompetenz für eine „Regelung vor Ort“ zu ziehen. Regionale Lösungen müssen möglich sein und „vor Ort“ entschieden werden können.
    Auf zusätzliche Abfragen und unnötige Statistiken, die auch aus der Oktoberstatistik ausgelesen werden können, ist zu verzichten. Doppelabfragen gilt es zu vermeiden.

    Eine effiziente Verwaltung ist nur mit einem entsprechend ausgebildeten Personal möglich.
    Ein Einsparen von Verwaltungsfachkräften steht dem „Beratungsauftrag der Schulaufsicht“ konträr gegenüber. Hier gilt es im Gegenteil, den Zuteilungsschlüssel für Verwaltungsangestellte in Schulämtern neu zu definieren.

  • 5. Datenverwaltung
    Eine verlässliche, funktionierende und vor allem einheitliche Datenverwaltung ist für alle Verwaltungsebenen zu schaffen. So erübrigen sich eine Vielzahl von Nachfragen und statistische Erhebungen, die für die Schulen mit einem erheblichen und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Es ist ein Ärgernis, wenn Prognoseabfragen zu denkbar ungünstigen Zeiten verlangt werden.

    Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat eine Datenbank zu erstellen, die die für Schulen wichtigsten und gültigen KMBek und KMS zusammenfasst und jeweils auf die Gültigkeitsdauer dieser Publikationen verweist. Dabei muss ein Suchsystem eingesetzt werden, das verbraucherfreundlich ist.

  • 6. Die Landesfachgruppe Schulverwaltung spricht sich gegen die Umsetzung der Sparpläne der Staatsregierung aus, bis zum Jahr 2022 im Bereich der Schulaufsicht 14 Stellen und bei den Verwaltungsangestellten 15,5 Stellen einzusparen. Die Einsparung dieser Stellen ist in einer Zeit gefordert worden – vor mehr als zehn Jahren! - , die dem jetzigen Aufgabenbereich der Schul-aufsicht, der mittlerweile facettenreich erweiterte wurde, in keinster Weise gerecht wird. Im Gegenteil müssen neue Planstellen dort geschaffen werden, wo insbesondere ein starkes Bevölkerungswachstum/Schüleraufkommen festzustellen ist.

  • 7. Deshalb soll hier das Aufgabenspektrum der Schulaufsicht nochmals verdeutlicht werden – neben den Tätigkeitsschwerpunkten in der Bekanntmachung des KM vom 6. Juli 2006.

    • Migration, Flüchtlinge, Asyl: Beschulung; Einrichtung besonderer Klassen; Kooperation mit anderen Schularten
    • Inklusion
    • Evaluation
    • Schulentwicklung/Schulentwicklungsprogramme
    • KESCH
    • Coaching/Mitarbeitergespräche/BEM
    • Flexible Grundschule
    • Ausbau der jahrgangskombinierte Klassen
    • Bildungsregion
    • Mittelschulverbünde (Moderation/Koordination), in Zukunft auch Grundschulverbünde
    • Ausbau der Ganztagsschulen
    • Offene Ganztagsschule Grundschule
    • Berufsorientierung
    • 9 + 2 Modelle
    • BO-Klassen
    • Beurteilungen in hoher zeitlicher Dichte/Dienstrechtsreform
    • JAS an GS und MS
    • Neue Formen der Öffentlichkeitsarbeit
    • Koordination: Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungen
    • Änderungen BayEUG/GSO, MSO
    • Umstellung der Schulverwaltung ASV/ASD
    • Neue Lehrpläne (GS/MS) mit breiter Fortbildungsoffensive
    • Mehrfache Änderungen der Beurteilungsrichtlinien mit verpflichtenden Zwischenbeurteilungen, Einschätzungen während der Probezeit und Beurteilungen aller Kolleginnen und Kollegen bis zum Dienstende.

In all diesen Aufgaben ist die Schulverwaltung bzw. der Schulrat vor Ort als Experte, Moderator, Netzwerker, Koordinator und Vermittler zwi- schen Schule, Schülern, Eltern bis hin zu den Sachaufwandsträgern sowie außerschulischen Partnern und Einrichtungen gefordert.

 



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