Weil an die Krankheitsdaten verbeamteter Lehrer nicht heranzukommen war, stützte sich das Team um Scheuch auf Daten angestellter Lehrkräfte, und kombinierte diese mit eigenen Forschungsergebnissen. Zwar befinden sich gesetzliche versicherte Lehrkräfte in der Minderheit. Allerdings dürften sich ihre Leiden kaum von denen verbeamteter Lehrkräfte unterscheiden. Denn die Dresdner Studie gelangt zu ähnlichen Aussagen wie BLLV-Befragungen der vergangenen Jahre, wie jüngst die Studie „Zeit für Bildung“. Daran nahmen vor allem Lehrkräfte mit Beamtenstatus teil.
Trotz der Vorbehalte, mit denen die Studienergebnisse zu betrachten sind, steht eines fest: Nur gesunde Lehrer machen guten Unterricht. Darauf können sich Arbeitsmediziner, Lehrer, Schulleiter, und Kultusministerien einigen. Die einzelnen Bundesländer setzen gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz aber sehr unterschiedlich um.
Betriebsärzte nicht für Lehrer in Bayern
Theoretisch hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich betriebsärztlich untersuchen zu lassen. Einem bayerischen Lehrer steht aber in aller Regel kein Betriebsarzt zur Verfügung. Im Stadtstaat Hamburg hingegen sei die Versorgung vorbildlich, sagt Stephan Letzel, Arbeitsmediziner und Leiter des Instituts für Lehrergesundheit in Mainz. An dieser unabhängige Einrichtung können sich Lehrer in Rheinland-Pfalz untersuchen lassen können.
In Baden-Württemberg sind die Betriebsärzte an den Dienstherren angegliedert. Das kann das Vertrauen des Patienten gegenüber dem Arzt erschweren, findet Letzel. Lehrer und Lehrerinnen hätten anfangs häufig Hemmungen, einen Betriebsarzt aufzusuchen.
Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes lässt auf sich warten
Dennoch ist Baden-Württemberg schon deutlich weiter als Bayern. Der Freistaat hingegen kommt bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und der Installation von Betriebsärzten an Schulen nicht voran. Dabei belegen Studien aus der Industrie, dass Unternehmen durch betriebsärztliche Versorgung sogar Geld sparen.
Seit Jahren drängt der BLLV auf die Umsetzung der Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes auch für Lehrkräfte. Zuletzt forderte der BLLV in einer 2013 eingereichten Petition, an Schulen Betriebsärzte einzusetzen. Das Ersuchen wurde abgelehnt. „Würde sich ein Unternehmen so verhalten“, sagt Letzel, „stünde sofort die Gewerbeaufsicht auf dem Plan. Es droht die Schließung, oder zumindest ein Bußgeld.“