Bislang gibt es in Deutschland keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für zivilgesellschaftliche Organisationen. Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.
Inzwischen haben 1339 Institutionen diese Transparenzerklärung unterzeichnet - jetzt ist die BLLV-Kinderhilfe eine davon! Auf der BLLV-Website sind die genauen Angaben zur BLLV Kinderhilfe unter "Transparenz" aufgelistet.
Gemeinnützige Organisationen, die das Siegel von Transparency International Deutschland erhalten, verpflichten sich, die aufgestellten Kriterien der Transparenz einzuhalten, um die eigene Arbeit für die Öffentlichkeit sowie Spenderinnen und Spender nachvollziehbar zu machen und so Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu stärken.