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Viele Verbesserungen, ein Streitpunkt Startseite Topmeldung

Bayerns Weg zur amtsangemessenen Alimentation

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Beamtenbesoldung in Teilen als unangemessen bezeichnete, hat der bayerische Finanzminister eine Neuregelung vorgestellt. Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV, ordnet diese ein.

Die nun von Finanzminister Albert Füracker vorgestellte Neugestaltung der Beamtenbesoldung in Bayern ist ein Ergebnis der entsprechenden Bundesverfassungsgerichtsurteile, die hier eine nicht dem Amt angemessene Besoldung der Beamten, auch in Bayern, festgestellt haben. Hierzu machte das Bundesverfassungsgericht daher die konkrete Vorgabe, dass die Besoldung auch in den untersten Besoldungsgruppen einen Mindestabstand von 15% zum Grundsicherungsniveau (zukünftig das Bürgergeld) eines vergleichbaren Grundsicherungsempfängers halten muss. Dieser Mindestabstand findet sich nun im Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation wieder und soll in naher Zukunft umgesetzt werden.

Im bayerischen Modell wird dieser Abstand mit Hilfe der so genannten Mehrverdienerfamilie hergestellt. Dabei wird aufgrund der gesellschaftlichen Realität nicht mehr davon ausgegangen , dass einzig und allein der oder die Beamte das Familieneinkommen verdient, sondern dass auch der andere Ehepartner einen Beitrag zum Familieneinkommen beisteuert. Dieser Betrag wird in Bayern nun bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten miteingerechnet und auf 20.000 Euro brutto im Jahr festgelegt. Der Partner einer bayerischen Beamtin oder eines Beamten muss also in Zukunft diese Summe mindestens miteinbringen, um die amtsangemessene Alimentation zu erreichen. Mit diesem Abstellen auf die Mehrverdienerfamilie steht Bayern im Vergleich mit den anderen Bundesländern, die weiterhin im Sinne der Grundsätze der Beamtenalimentation von einer Alleinverdienerfamilie ausgehen, alleine. Dieser Punkt wird auch in Zukunft größere Diskussionen mit sich bringen.

Orts- und Familienzuschlag

Die wesentlichste Änderung, die unsere Beamtinnen und Beamten auf dem Gehaltszettel merken werden, ergibt sich durch die Neuregelung der derzeitigen familienbezogenen Bestandteile der Besoldung. Diese Familienzuschläge für Verheiratete mit oder ohne Kinder werden im Zuge der Neuausrichtung in einen so genannten Orts- und Familienzuschlag umgestaltet. Hintergrund hierfür ist die Tatsache, dass auch die Grundsicherung sich regional je nach Mietenstufen unterscheidet. Dies wird durch den Orts- und Familienzuschlag nun auch umgesetzt. Beamtinnen und Beamte, die in teuren Wohnlagen, wie z.B. München, leben, werden durch den Orts- und Familienzuschlag finanziell besser gestellt als ihre Kolleginnen und Kollegen, die in günstigeren Gegenden leben.

Grundlage hierfür sind die sieben Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz. Es wird also der Orts- und Familienzuschlag in Zukunft je nach Mietenstufe ansteigen. Die höchste Mietenstufe weist hierbei die Landeshauptstadt und der Landkreis München mit der Stufe VII auf.

Familienstand fließt mit ein

Gleichzeitig wird es neben diesen Ortsklassen noch verschiedene Stufen geben, die sich nach dem Familienstand richten. So wird es neben der Stufe L für Ledige, die Stufe V für Verheiratete, die Stufe 1 für Verheiratete mit einem Kind und die Stufe 2 für Verheiratete mit 2 Kindern geben. Jedes weitere Kind wird dann mit einem eigenen Zusatzbetrag berücksichtigt (siehe vorläufige Tabelle aus dem Gesetzentwurf unten).

In Zukunft wird also die Beamtenbesoldung in Bayern sowohl wie bisher den Unterschieden in der Familienzusammensetzung als auch den unterschiedlich teuren Wohnlagen in Bayern Rechnung tragen


Familien mit Kindern profitieren

In der konkreten Umsetzung bedeutet dies, dass zukünftig ledige Beamtinnen und Beamte, die in der Ortsklasse VII wohnen, Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe der bisherigen Ballungsraumzulage haben werden. Die bisherige Grenze, ab der die Ballungsraumzulage nicht mehr bezahlt wird, entfällt und alle Betroffenen in allen Gehaltsgruppen erhalten diese Zulage, wenn sie in der Ortsklasse VII ihren Hauptwohnsitz haben. Eine deutliche Verbesserung gegenüber dem alten System.

Durch das neue System tatsächlich etwas schlechter gestellt werden die Beamtinnen und Beamten, die „nur“ verheiratet sind, also der Stufe V angehören. Der bisherige „Verheiratetenzuschlag“ wird entfallen und durch einen deutlich niedrigeren Orts- und Familienzuschlag ersetzt. Positiv in der Stufe V ist, dass die bisherigen Konkurrenzregelungen entfallen und bei einem Beamtenehepaar nun jeder Ehepartner Anspruch auf diesen Zuschlag in voller Höhe hat. Begründet wird der Wegfall des bisherigen Verheiratetenzuschlags damit, dass tatsächlich nur im Beamtenbereich eine Zulage für lediglich Verheiratete bezahlt wird. In keinem anderen Beschäftigungsbereich ist dies so der Fall.
Besser als bisher werden durch die Neuregelung die Familien mit Kindern gestellt. Hier wird auch in der niedrigsten Ortsklasse zukünftig ein höherer Zuschlag als bisher bezahlt.

Bestandsschutz: Es gilt das günstigere Modell

Für das bestehende Personal wird grundsätzlich Bestandsschutz gewährt bis zum Zeitpunkt, an dem sich die Familienverhältnisse in irgendeiner Form ändern. Dies kann auch schon das Herausfallen eines Kindes aus dem Kindergeldanspruch sein. Beim Bestandsschutz wird grundsätzlich ein Vergleich zwischen dem neuen und dem alten System vorgenommen und die tatsächliche Besoldung richtet sich dann  nach dem für die Beamtin oder den Beamten günstigeren Modell.

Zu den Bestandsschutzregelungen ist aber auch noch festzuhalten, dass diese nicht mehr in die Einkommensentwicklung einbezogen werden. Gehaltserhöhungen haben also auf diese „alten“ Zuschläge keine Auswirkungen mehr.

Pflegebedarf wird einberechnet

Eine weitere Änderung im neuen System ergibt sich noch für Witwer und Witwen. Diese werden in der neuen Alimentation nicht mehr der Stufe der Verheirateten, sondern der Stufe der Ledigen zugerechnet. Hier also eine Verschlechterung für zukünftige Witwen und Witwer.

Sehr positiv dagegen und tatsächlich bundesweit absolut neu und einzigartig wird im Zuge dieser Umstellung sein, dass zukünftig pflegebedürftige Angehörige, die in den Haushalt der Beamtin oder des Beamten aufgenommen werden, in dem neuen Orts- und Familienzuschlag wie Kinder angesehen werden. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ein sehr wichtiger und bedeutungsvoller Schritt.

Positive Aspekte überwiegen

Insgesamt kommt mit diesem neuen Gesetz der Freistaat Bayern seiner durch das Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Verpflichtung nach, die Alimentation seiner Beamtinnen und Beamten amtsangemessen zu gestalten und investiert zusätzlich pro Jahr künftig 138 Mio. € mehr in die Besoldung.

Wie bei jeder Reform gibt es auch hier Aspekte, die sich  für einige Betroffene eher negativ auswirken, wobei bei diesem Vorhaben nun – vor allem durch die Bemühungen unseres Spitzenverbandes, des Bayerischer Beamtenbundes – die positiven Aspekte überwiegen. Die meisten Beamtinnen und Beamten werden von dieser Reform profitieren. Selbst diejenigen, die im Moment oder in naher Zukunft durch eine Veränderung der Familienverhältnisse einen aktuellen Nachteil erleiden, werden durch die Teilhabe des neuen Systems an der Einkommensentwicklung mittel- und langfristig wieder besser gestellt als im alten System.

Ob das Abstellen des Freistaates Bayern bei der Beamtenbesoldung auf die Mehrverdienerfamilie tatsächlich rechtlich Bestand haben wird, wird absehbar sicherlich bald auf juristischem Wege geklärt werden.