Eine erste Klärung im Regelungschaos: Die Maskenpflicht muss in den verschiedenen Stufen des Rahmenhygieneplans nicht mehr vom Gesundheitsamt angeordnet werden, sondern tritt nun automatisch in Kraft. Ein erster Schritt, der den Schulleitungen vor Ort Handlungssicherheit gibt.
Andere Maßnahmen, wie z.B. die Einführung des Mindestabstandes ab Schwellenwert 50 mit der möglichen Folge des Wechsels von Präsenz- und Distanzunterricht, bleiben weiterhin in Verantwortung der Behörden vor Ort und müssen angeordnet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit für die örtlichen Verwaltungsbehörden Ausnahmen von den geltenden Bestimmungen zu ermöglichen oder auch, wenn notwendig, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen.
Klarheit, Transparenz und Handlungssicherheit!
Als Orientierung für die Schulleitungen gelten die Veröffentlichungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Internet, in denen die Städte und Landkreise bekannt gegeben werden, die jeweils die Schwellenwerte überschreiten.
Was die Schulen vor Ort und auch die Schulfamilien brauchen, ist Handlungssicherheit, klare Richtlinien und transparentes Vorgehen der Behörden vor Ort, nicht das im Moment nicht mehr zu durchschauende Regelungschaos.
>> Hans Rottbauer, Leiter der Abteilung Dienstrecht und Besoldung im BLLV